531 und Gebrauchs ei es Gewehrs, neben Confiscation des leßtern., Verurthei- lung zu Bezahlung keiner Arrest= umd Uaungs ) so wie der Hälfee der Unter- suchunge Kosten, auch zum Ersatz den Gurwendeten, resp. unter solidar#chen Verbinolichkeit mit seiaem Gencsen, über den erstandenen Arrest noch mir [sieoenmonatlichee Pestungs-Strase; und b.) Martin Förnsler, von Reuenstem, wegen mehrerer sub lit e. beieichne- ter Diebstihle, neben gleicher Verbindlichkeit zum Kosten= und Schadens, Erat wie ad a. mit siebenmonarlicher Venungs," Strafe belegt worden. ’*l Enkenntnisse in Revisions-Fällen. An 13. Aug. wurde: in der Untersuchungs-Sache gegen Jehann Jakob Friz, von Oberurbach, Oberamts Schorndorf, das von Seiner Königlichen Majestät im Wege der Gnade nicht gemilderte Erkenntniß dahin ausgesprochen) daß derselbe wegen Naubmord= Bersuchs und attentirter Diebstähle, neben Bezahlung sammtlicher Kosten zu zehnsáhriger, seiner körperlichen Consticurion angemessener Loche- haus Strafe verurtheilt sein, und nach Ablauf diesen Strafzeit unter die poli- leiliche Aufsicht des Oberamts gestellt werden solle. u. Apvellearions. Gerichts= Höfe. 1. In Tübinges. Den #11. August wurde: 1. die von den SErben des verslorbenen Michael Neichert, Bauern zu Hildrizbaufen in actis ernanne, Beklagten, Querulanren, Appellanten) wider Johann Friedrich Knaus, Bürger und Weißserber in Herrenberg, Kläger, Querulaten, Appel- laten, in ihrer, eine Bürgschaft betreffenden Rechts, Sache eingelegte Appells- tion und erhobene Nullitären-Klage von Amtswegen verworfen, uncer Verurthei, lung ver Querulanten in die Kosten dieser Instanz. Den 1½2. August ist: . in der Rechts, Sache erster Instanz zwischen dem Pfarrer Marr zu Gündringen, Kläger, und dem therren von Pach zu Rottenburg, als vormaligen Gutshere# von Hausen am Theonn, Beklageen, tückständiges Dienst-Einkemmen betreffend, der Beklagte von der Klage auf ein jährliches Wart, Geld von den zur Pfar- rei zu Hausen am Trann gehbrigen Höôfen entbunden, in Ansehung des weiter eingeklagten Zins-Nechts von Slistungs-Kapitalien aber dem Kläger Beweis auferlegt, und die Entlcheidung uber die Prozeß-Kesten noch ausgesezt worden.