539 . 7· . .. Die Ernennung der Mitglieder haͤngt allein von dem Koͤnige ab, und kann mit- Un wähcend dessen Minderjhmgleir mucht von Regentschaftswegen · geschehen· 2 111 8. „ 7. « E « SöhnedeisKöuigierbaktendgsSroßkceufisn7ten,.andekePrinzmIesKöniglJ Hauses-ms«teaJahceidke-Alteki.JeeochstehtesindekWtllkührdass-asso- Ausnahmen von dieser Regel eintreten zu lassen. 9. . 4 I Diefictjbkifungdesjpsisjbowekzchevieitachgesuckzts«s«v««erd·"etissk«åt«lsi"HEXENsie- von Taxen und allen sonstigen Gebuhren. * ’-'»·«' 10. 6 # „(Delendere Flierlichkeiten bei Vergebung des Ordens siüden nicht statt, em so Fenig alsr eunt Seeligung der Mirglleger Dessesen“ ...,......-.i «« Die Eröffnung der Aufnahme in den Orven, jo wie die Zulendung der Ordens-- geichen, geschie#t enrweder Furch Kü#sl. Hanoschreiben oder! cus Auftrag ded Koͤ- nigs durch den Ordens “Kanzler I ’ * 2 11. eine Feiersche Geslammions des Ordens geschiebt nur auf besonderen Befehl des Königs. Sdenso versammelt sich das Ordens= Cavitel nur, weno der Konig solches zusammenrufe. « DasCapitelbesteht-unterde»PräsidiumdesOrdensssanslekhausser-hier anwesenden aͤltelen -' ..'- zwei Großkreutzen, wei Commenthuren und vier Rittern. Das Protokoll bei demselben führt der Ordens= Siektesär. # 5 *- –. 12. Die Pemiryden O#g #d 1 Der Ordeuskatziker, welcher mit dieser Wörde das Kanzler-Amt des Mili- tär= Verdienst= Ordeys. erbinde 10