Nto. 66. 1818. L Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats-und Regierungs-Blatt. Freitag, 6. November. Bekanntmachung, die Personal-Besttzung der vier Kreis-Gerichtshöse bekreffend. Unter Beziehung auf das Königl. Reseript vom 9. Oktoder 1318, einige Verän- derungen in dem Wirkungs-Kreise der Previnktal, Gerichrshöfe betreffeod, (Staats= und Regierungs-Blatt von 1318. pag. 661.) wird hlermit zur Kenntß und Nach- zbe der betreffenden Gerichtsstellen und der sonst dabei Betheiligten Bolgendes ebracht. s 1.) Die von Sr. Königl. Mesestät in dem erwähnten Reseript verfüate Einrichtung bei den Kreis-Gerichtshöfen tritt zwar erst mit dem Anfang des künfti- ten Jahrs in Wirksamkei#t. Es haben Hochstdieselbe sedoch aus Fücksicht für dieje- nige Indisidnen, die in Folge derselben ihren Wohnort zu verändern heben, beschlos- sen, daß ihr Umzug mit dem Dage Martini (11. Nov. 1818) geschehen soll. ao.) Bei sedem Gerichtähof haben Se. Königl Masestat einen zweiten, dem ersten untergeordneten Boistand angestellt, und diesen Dirigenten den Rang und Charakter der wirklichen Käáthe des Königl. Ober-Tribunals zu ertheilen geruhe, mit welchen sse überhaupt nach dem Dienst= Alter und namentlich in Beziehung auf das Vorrücken in die erste Besoldungs-Classe rangiren sollen. "52 Vorfstehendem gemäß find in nachfolgender Ordnung zu Dirigenten ernannt worden: a)) der bisherige Ober-Justiz-Nath zu Ulm: [slich, bei dem dortizen Gerichtshofe; b.) der dieherige Ober-InstizRarh zu Tübingen: Satteler, bei dem Gerichtshof in Eßlungen; .) der bisherige Ober-Justiz-Rath zu Ulm: oKe#rr bei dem Gerichtshof in Tubingen, und