Nro. 68. 1888.— 617 " Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Samstag, 21. November. 4 Dle in dem Monat Ckteber #83f. von ben en Khnigreichs ausgesprochenen Erkenninisse etreffend. In dem verflossenen Monat Oktober #nd von sämmtlichen Gerichtshöfen des Kduigreichs nachstehende! Erkenntnisse ausgesprochen werden, wobei im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal, Gerichts= Höfe in des Stsats und Regierungs= Blatt ausgenommen werden, wodurch eine kängere, als dreimo- natliche Freiheits, Strafe erkannt wird. " A.) Obertribunal. I. Criminal, Senat. Oenu 1. Okt. wurde: „In der Recurs-Sache des, wegen eines Pferd= und Ochsen-Diebstahls zu Altdorf in Ber- hast und Untersochung gekommenen Franz Joseph Bieg, von Erolsheim, Oberamts Biberach, das von dem Koniglichen Kriminal-Gerichtshofe zu Ellwangen unter dem 11. Sept. d. J. gefällte (im Staats= und Reglerungs-Blatt Nro. 63. S. 579. enthaltene) Erkenntniß, seinem ganzen Inhalte nach bestätigt. II. Civil= Senat. Den g. Okt. wurde: 6 1. In der Appelletions-Sache von dem vormaligen Ober, Jufliz-Kollegium, zwischen Kosmann Marr Erlanger, zu Buchav, Kläger, Appellanten, und dem beramts, Pfleger von Pflummern, zu Biberach, Beklagten, Appellaten, die Aufhebung eines wucherlichen Kontracts betreffend, voter Abänderang des Erkinataisses der nächstvorigen Instanz, -vorerst auf Beweis c#kanns.