2 24. ehebrecherischen Concubinats und Vagabundität, mit sechsmonatlicher Zuchshaub- Strafe belegt, auch diesen beiden Personen der Ersatz ihrer eigenen Arrest, und Azungs", die Untersuchungs-Kosten aber zu gleichen Theilen zuerkannt; die zu Eßlingen verhaftet gewrsene Crescenz Jaumann, von Ellwangen, wetzen wieder- holten Diebstahls, auch Vagirens, neben Zuscheidung der Kosten und dem Ersatz des ver- msachten Schadens, zu einer einjährigen Zuchthaus-Strafe und nachherigen sechs- monatlichen Reclusson in ein Zwangs,Arbeitshaus verurtheilt; und der zu Heilbronn in Verhaft gekommene Christoph Bir, von Schluchtern, in Badischen, wegen wiederholten Betrugs durch Geisterbeschwörung, neben dem Kostes- und Schadens-Ersatz, mit sechsmonatlicher Vestungs-Strafe belegt. Am 29. Okt. ist: begen die zu Eßlingen verhaftet gewesene Catharine Friedrike Baudistel, von Stutt, gart, wegen dritten, großen und ausgezeichneten Diedstablêé, auch eines Diebstahls-Ver- suchs und begaugener Scortation, neben der Verbindlichkeit zum Kosten, und Schadens- Ersatz, eine neunmonatliche ZuchthausStrafe und nachherige vier monatliche RKeclusion in ein Zwangs= Arbeitshaus, erkannt; der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Carl Wilhelm Knodel, von Vaihingen, wegen wiederholten, großen und unter erschwerenden Umständen verüb- ten Diebstahls, mit sechsmonatlicher, und der lfa. diese Untersachungssache mit- verwickelte Gorieb Fischer ven da, wegen großen nnd gqualificirten, und eines weis tern zwar kleinen, aber ausgezeichneten Diebstahls, ebenfalls mit sechsmonatlicher Vestungs-Arbeit bestraft, auch diesen beiden Inquisiten der Ersatz ihrer Arrest. Azungs- und eines verhältnißmäßigen Antheils an den Untersachungs-Kosten, se wie des erweisli, chen Schadens, und zwar, in so ferne sie die Diebstähle in Gemeinschaft verübt haben, unter solidarischer Verbindlichkeit zugeschieden, und # die zu Eßlingen verhaftet gewesene Catharine Gubler, von Herrenberg, wegen dritten Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens,Ersatz, mu sechs monatlicher Zucht, haus-Strafe verurtheilt und zugleich verordnet worden, daß dieselbe nach deren Erste- hung bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Mone= ten, in ein Zwangs, Arbeitshaus eingesperrt werden solle. Am 31. Okt wurde: der zu Backsang in Verhaft gekommene Carl Schuker von da, wegen wiederholten Vagirens und Bettelns, neben Zascheidung der Kosten, ult sechsmonatlicher Reclusion in dem Zwangs-Arbeitshause zu Heilbronn, bestraft. Erkenntnisse in Revisions= Fällen. Am 5. Okt. wurde: 1. der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Mittel, Seribent, Johann Chri, stian Friedrich Roscher, von Stuttgart, wegen Begönstigung eines Diebstahls nach