659 Die Deteil-Rechnungen bei der Post, Berwaltung, so wie jene des Kriegs-Dedar, tements, werden,) wie bisher) durch die dafür bestellten besonderen Revissons-Büreaux gepruft werden. « 8. 4. Geschaͤfts,-Kreis der Ober-Rechnungk-Kammer. Der Geschäfts-Kreis der Ober-Rechnungs-Kammer, welche überhaupt dem Finanz- Ministerium untergeordnet wird, umfaßt demnach: 1.) die Abnahme, Revisson und Justiffcation der ihr unmittelbar vorbehaltenen Rechnungen, und die oberste Leitung und Aussicht über jenes Geschäft bei den ihr in dieser Beziehung nachgesetzten Administrarions, Collegien; .) die direkte Cassen-Contrele gegen die ihr unmittelbar untergebenen Rech- nungs-Beamten, und die leitende Unordnung derselben durch die Administrations= Collegien gegen die den leßteren nachgesetzten Beamten; 5.) die Anfertigung des fährlichen Haupt-Finanz, Stats,) und 4.) die Fürsorge für die Einhaltung des Etats, Systems und für die Anwendung zweckmáßiger Rechnungs-Formen überhaupt. . . 6. Von der Rechnungs, Pruͤfung berhaupt. . Die auf die Pruͤfung der Rechnungen im Allgemeinen sich beziehenden Geschaͤfte theilen sich a.) unter das fuͤr die specielle Pruͤfung det Rechnungen aufgestellte Revisions- Personal, b.) den Rechnungs-Referenten, und c.) das Collegium. . 6. Obllegenheiren des Revisions= Personals. Bei dem Revisons-Böüreau der Ober-Rechnungs-Kammer werden die Geschäfee nach den verschiedenen Verwaltungs-Zweigen unter die Revisoren vertheilt; die zwei jüngeren führen daneben jährlich abwechselnd das Diarium. « BeidemBekg-NaththeilendiebeidenskevisormoasGeschäftzugleichenTheii len in der Art, daß die Geschaͤfts-Theile von Zeit zu Zeit und wenigstens alle drei Jahre gewechselt werden. Die Steuer-Rechnungs-Buͤreaux behalten ihre bisherige Einrichtung, wonach sedem ein Ober, Revisor vorstehe.