676 und nachherige einjhrige Einschließung in ein JZwangs, Arbeitshaus er- kannt, auch wegen der Kosten und des Schadens-Ersatzes das Angemessene verfügt; und 5. der zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekommene David Döbel, von Illingen, Oberamts Maulbronn, wegen mehrerer Diebstähle, worunter ein großer begriffen ist, auch wegen zu Schulden gebrachten Betirugs und afotischen rebenswandels, neben dem Kosten: und Schadens-Ersatz, mit fünfmonat li cher Vestungsstrafe belegt. Am 5. Nov. ist: 4. gegen den zu Ludwigsburg verhaftet gewesenen Jakob Heinrich Weber, von Ellhofen) Oberamts Weinsberg, wegen dritten, sedoch kleinen Diebstahls, ne- ben Zuscheidung der Kosten und der Vergütung des verursachten Schadens, eine zehenmonaetliche Zuchthausstrafe und nachherige sechsmonatliche Reclusson in ein Zwangs,= Avbeitshaus ausgesprochen, 5. der zu Rotweil in Verhaft gekommene Johannes Sppler) von Hôössingen, Ober-- amts Balingen, wegen vierten und zwar ausgezeichneten Diebstahls, neben der Bezahlung sämmtlicher Kosten und dem Ersatßze des erweislichen Schadens) zu einer achtzehenmonatlichen Vestungs, Urbeit, und nachheriger neun- monatlichen Einsperrung in ein JIwangs--Arbeitshaus, verurtheilt; und 6. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Heinrike Danzer von de, von dem Bezüchte einer qualifteirten Kuppelei zwar von der Instanz entbunden, hingegen wegen nachgefolgter Begünstigung der Hurerei ihrer Enkel-Tochter, und wegen eingestandenen Versuchs einer einfachen Kuppelei, neben Juscheidung eines verhältnißmäßigen Antheils an den Untersuchungs-Kosten, mit viermo, natlicher Zuchthauöstrafe belegt worden. Am 7. November wurde: 7. gegen den zu Calw verhaftet gewesenen Georg Christoph Fischer, von Sbhau, sen, Oberames Nagold, wegen wiederholten Diebstahls, eine viermenat liche Zuchthausstcafe erkannt, auch wegen des Kosten= und Schadens-Ersatzes das Nothige verfügt. – AUm 1o November ist: 3. Der #u Calw in Untersuchung gekommene Jung Michael Schanz, von Beihingen, Ooberamts Nagold) wegen wörtlicher Injurirung des Drts-Schultheißen und Unbottmäßigkeit gegen seine Orts= Obrigkeit unter thátlicher Mißhandlung des Dorfschügen, neben Bezahlang eines Antheils an den Untersuchungs-Kosten, mit viermonatlicher Bestungs-Ardit bestraft, und 9. hegen den zu Urach verhaftet gewesenen Johann Georg Diegel, von Bezingen, Okeramts Reutlingen, wegen verübten großen Baum-Diebntahls, neben dem Ersatze seiner Arrest= Verpflegungs= und eines verhältaißmäßigen Antheils an