- 12. 13. # 15. 677 den Untersuchungs, Kosten auch der Vergütung des erweislichen Schadens, und zwar unter soligaruscher Verbindlichk it mit seinen Mit chuldigen, eine halb- stündige Ausstellung auf dle Schaur bülne mit aufgebeftetem Zectel „Jeld, Dieb,“ und eine vietmonatliche Zuchthaus grafe erkannt worden. Am :½2. Nov. wurde: der zu Heilbronn in Vethaft und Untersuchung gekemmene Michael Baumei, ster, von Soersberg) Oderomts Baocknang, wegen eines zum deiietenmal wieder dolten Diebstahle 2c. neben dem Kosten= und Schadens, Ersatg, zu einer acht, zehenmonatlichen Zuchtdaus= Strafe verurtheilt, und zugleich verordnet: daß derselbe noch deren Einhung dis zu erprobter Aesserung, und wenigstens auf die Dauer von sechs Monaten) in ein Zwange= Urbeitehaus eingesperrt werden solle; . gegen den zu Rottweil verhaftet gewesenen Matthdus Kramer, von Zimmern, Oberomts Rottweil, wegen gefährlicher Verwurdung, neben Bezahlung der Arrest= Verpflegungs= Unterwuchungs= und Cur-Kosten, eine zehe umonat, liche Vestungs-Strafe, unter Vort#halt eines Straf-Zuslaßes, im Falle die Verwundung einen bleibenden Schaden bringen sollte, ausgesprochen. Am 14. Nov. ist: der zu Ludwigsturg in Verhaft und. Untersuchung gekommene Christian Luille, von Winzerhausen,) Oberamts Marbach, wegen qualtisicnten Dieb#tahle, neben Juscheidung der Kosten, und dem Ersatze des erweislichen Schadens, mit vier, mo natlicher Veslungs-Strase belegt, gegen den zu Eßlingen verhaftet gewesenen Johonn Friedrich Zuimmermann, von Bothnang, Amts-Ovberamts Stucrtgart, wegen wiederdolt begangenen Be- trugs, neben dem Kosten= und Schadens-Ersaß, eine viermonatliche Juchthaue-Strafe erkanne . der zu Eßlingen verhaftete Michael Brommer, von Baihingen Amts, Ober- Amts Strurtgart, wegen verübten Betrugs durch Fälschung, neben Zuscheid ung der sämmtlichen Kesten, mit fünfmonatlicher Westungs- Arbeit bestraft, und gegen den zu Heilbronn in Untersuchung gekommenen Michael Schrack von da, wegen dritten, und zwar Feld-Diebstahls, neben Bezahlung der Kosten, und der Ersat-Verbindlichkeit für den geslifteten Schaden, eine halbstündige Uus- stellung auf die Schandbühne mit angehängtem Zettel: „Feld--Dieb“) und eine sech smonatliche Zuchthaus, Strafe ausgesprochen, und zugleich verordnet wor, den: daß der gedachte Schrock nach deren Erstebung bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drei Monaten, in ein Zwangs= Arbeitshaus eingesperrt werden solle. Am 17. Rov. wur de: der zu Rotweil verhaftet gewesene Johann Nepomuk Brenner) von Schwen