14 Von dieser persönlichen Stellung find nur diefenigen ausgenommen, welsche nach dem §. 5. und nach dem 9. 14. lit a. bis f. des Reken#tungs, 3.sches von 1815. wegen ihres Berufs von der Aushebung ganz oder zeitlich refreic Kn#z#sie haben sedoch vor dem Oberamt ihres Aufentchalts= Orts sich zu stellen und über ihre Ver- hölen#isse ein JZeugniß des letztern an das Oberam ihres Heimath, Orts noch vor dem 8. Februar 619 ezusenden. Aue diejenigen, welche bieles Aufrufs ungeachtet bei der Musterung nicht er- scheinen) oder, wenn sse von dem persönlichen Erscheinen befiru fKud, die vorge- schriebenen Zeugnisse nicht noch vor derselben einsenden, werden, in toferne sie das Loos zur Aushebung treffen sollte, den bestehenden Verordnungen gemäß neben der Seaquestraton ihres Vermogens, sobald sie sich verreten lassen, in per'önliche Hafe gebracht und ohne Rücksscht auf ihre Tüchtigkeit oder Untöchrigkeit, und zwar nach dem Grade ihrer Verschuldung mit einer um ein oder mehrere Jahre erhödten Kapi- tulations, Zeit persönlich unter das Militär eingerheilt, auch bei den Regimentern nicht in Urlaub gelassen, und im Fall der Unrüchtigkent bei dem Garnisons, Bataillon zu Hohen, UAsperg zu besondern Diensten verwendet werden. Die betreffenden Mil#tär,Pflichtigen haben es daher ##cch selbst zuguschreiben, wenn sie diesem Aufrufe nicht Folge leisten und dadurch in sene Rechts Nachtheile verfallen. Stuttgart den 3z. Dezember 1318. Königl. Rekruticungs,Commisston. Von dem Königlichen Medicinal, Collegium wurde den 3. d. M. dem Mecdicinae Dr. Johann Ludoig Rode, von Beilstein gebürtig, nach zuvor mit ihm vorgenom- mener Prüfung die Erlaubniß zur Ausübung der Arzneikunde ertheilt. Durch Königl. Dekret vom 3. Januar wudde die katholische Pfarrei Bernsfel- den, Oberamts und Landkapitels Mergentheim, dem Pikar Jocher in Mergentheim Ubertragen. Bietis beim, Auf föchsten Besenl wird das unfern der von Bietigheim nach Gres= J#gers- beim führeiden Straße an der sogenannten Kirschen- Rundung stedende 8 #unknechts-Häuschen, nebst den Materialien von einer Bretter-Hütte, am Moncag den 25.1-Jinuqs dieses Jahrs, Vormit- taas 10 Ubdr, auf dem Platz im Anstreich, unter dem Vorbehalt der höchsten Ger#ebmigung, aul den Abbruch verkauft werden. Das Hauschen ist 30 Faßtz lang und dret, einttöckig, mit ungefähr 4000 Ziegel- Platten gedeckt und entbaͤrt eine Wohnstude mit Kammer, Küche und Bühne mit Bretterbodn, auch eisernen Platten-Ofen mit Aufsatz. ingleichem meorere mit Ba#dern und Schlös- sern versedene Toüren, Liden und Fenster. Zu welcher Veryandluag die kiebbaber ei# geleden sindo. Den 4. Januar igig. Köônial. Kameralamt- Dornstetten. Der bisherige Bestand der herrschaftlichen Ziegelbütte dei Freudenstadt, welche in einrm aktockigten Wohndause nebst eingerichteter Sbeuer uad Stallung, auch einer besondern Brennbütte, deb'! Wasch= und Backhus bestehet, gehet auf den 24. Merz künfti#en Jahbrs zu End De umterzeichnete Stele wicd dabet, zu Folge höchsten Belebis vom 26 v. M. eine neue Berlutog auf 3 eber 6 Jahte vorneh aen, wozu die Bes ands Liebhader andurb mit dem Aabange eingel n werden, daß sie mi# güluigen obrigkeitlichen Zeugnissen #b#er ihr Beemögzen und Mioitat verle#. #