18 j. 31. Special -Etat. Der nach Anleitung des Haupt- Etats alljaͤhrlich zu verfassende Special- Etat wird mit den Bemerkungen des Gemeinde-Nates und Bürger= Ausschuses dem Oberamte zur Genehmigung voxgelegt, ** 32, Commun-Schadens-Umlage. Sobald diese erfolgt ist, wird die zu Deckung des Deficht erforderliche GSummwe (der Commun- Schaden) nach der fär die: Sieuer-Unilage best ehenden Vor- schrift auf die Buͤrgerschaft und übrigen Wlilbuenten unigelegt, und zu Bezah- lung derselben angemessene Zielex bestimmt, 9. 35. Abrechnung. " Fuͤr diese ##wohl als für dle #brigen Abgaben- und Pnsligen bücgeellchen Schuldigkelten zur Gemelnde-Kasse werden wie bisber ordemliche Empfangs und Abrechmungs-Bücher geführt, und jedem Contribnenten der ihn betreffende Auszug desselben (Abrechnungs-Zettel, Steuer-Zettel) zugestellt. Jede geleistete Zahlung wlrd durch den Gemeinde-Pfleger auf der Stelle in dos Abrechnungs- Buch- eingetragen und im Abrechnungse Zettel bescheinigt. Am Schlusse des Rechnungs= Jahres wird mit sämmtlichen Contribuenten abgerechnet. s. 34. Besondere Einnahmen. Auch dlejenigen. Scholdigkeiten, welche der Bürger nicht als solcher, sondern aus Contracten oder sonstigen speclellen Rechtstiteln zur Gemeinde-Kasse zu entrich- ten bat, (z. B. Hfbrchgelder, Holzkaufschlllinge, Zinse, Yachtgelder u. dergl.) werden im Augenblicke ihrer Entstehung ins Abrechnungs-Buch eingetragen, und iede auf dieselben geleistete Zahlung im Abrechnungs-Buche und Abrechnungs-Zettek bemerkt. · Alle diejenigen Zahlungen, welche nicht ausdruͤcklich fuͤr andere Zwecke ge- schehen, werden zur Sicherheit der Gemeinde vorzugsweise zur Tilgung der Cen-