Bestimmung für Heimathlose, die Sicherhelts= Gesundheits= Gewerbe-Feuer- und Straßen-Polizenp#zu. s. w.; 6 k) die Umersuchung, Bestrafung und resp. Vorlegung der Uebertretungen der Polizey= Regiminal= und Finanz-Gesetze, die Aufsicht über die Polizey-Ge- fängnisse und Gefangenen-Transporte, die polizeylichen Maasregeln zu Ver- hütung, En'deckung und Bestrafung der Verbrechen; 1) dle Unterstützung der Justiz= und Finanz-Beamten, der Mllirär= und äbri- ten Staats-Behdrden in der Ausübung ihres Berufes. F. 3. Concurrenz mit andern Behörden. Insofern, elnzelne der sonach zum oberamtlichen Geschäfts-Kreise gehbrigen Gegenstände bisher von den Oberämtern in Gemeinschaft mit andern — denselben coor- dinierten Stellen, namemtlich mit den Dekanen, Schul-Inspektoren, Cameral= und Forst-Beamten zu behandeln waren, hat es bey dieser gemeinschaftlichen Behand- lungsweise und den hierüber bestehenden Verordnungen auch fernerhin sein Verbleiben. 6 9. 4. Oberamts-Aktnuar. Zur Unter tützung wird dem Oberamtmann ein Oberamts-Aktuar beygegeben, welcher um##er jedesmaliger Vernehmung des Oberammanns von Staatswegen ange- stellt, verpflichtet und besoldet wird. *5 Der Oberamis-Aktuar hat sich allen und jeden amtlichen Aufträgen des Ober= amtmanns, insbesondere aber den Rechnungs= und Kanzley-Geschäften desselben mit Be- reilwillitz kelt zu unterz#eben; er ist für die Besorgung derselben zunächst dem Ober- IIEIIIII3IDIIE verantworilich. Im Falle, der Abwesenheit oder sonstiger Verbinderung des letztern ist, insofern über dse Amts-Verweserey nicht anders ver suͤgt wird, der Oberamts-Akiuar der ge- F##liche Stellvertreter des Oberamimanns. UJ. 5. — Gesundheits-Beamte. Für die Medleinal-Polizey bkelbem die bisherigen Gesunkheits-Beamten, dle Ober= und Umner-Amts-Aerzte, Wund-Aerzte, Heb= und Thier-Aerzte abgestellt..