196 Gerichts-Notare in der vorgezeichneten neuen Laufbahn sich erwerben werden, wird das Justiz-Ministerium zu Unserer Kenntniß bringen, welchem die sich auszeichnenden Indi- viduen durch die Kreis-Gerichtshöfe zu benennen sind, deren einsichtsvolle pflichtmäßige Mitwirkung zu Erreichung der vorliegenden landesväterlichen Absichten Wir überhaupt in jeder Beziehung vertrauensvoll erwarten. Gegeben, Sturtgart, den 31. Dezember 15116. unterzeichnet:) Wil h elm. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekbretär, (Unterz.) Vellnagel.