Nro. V. Edikt die Zahl und die Gehalte der bey der Bezirks- Verwaltung anzustellenden Justiz= und Reglerungs= Beamten betreffend. bon Gottes Gnaden. König von Wöürttemberg. Se.# dem Antritt Unserer Regierung haben Wir den Willen bekundet, den Dienern des Staats eine anständige und sorgenfreye Eristenz zu verschaffen, von dem Grundsaße ausgehend, daß nur alsdann die pünktliche Erfüllung aller ihrer Pflichten strenge vonihnen gefordert werden könne. Bey Festsetzung der Gehalte der für die Bezirks-Verwaltung in den Departements der Justiz und des Innern anzustellenden Beamten haben Wir denselben besonders im Auge behalten. Wir haben erkannt, daß bey dem schweren Berufe dieser Klasse von Staats-Dienern, ihr Einkommen, unter Berücksichtigung der Kräfte des Staats so zu bestimmen sey, daß sie sich jenem ohne Nahrungs-Sorgen zu widmen im Stande seyn mögen, es aber auch anderer Seits in richtigem Verhältnisse zu den Besoldungen der übrigen Staats-Diener stehen müsse. Bey Ausmittlung der Quellen dieses Einkommens, sind Wir insbesondere darauf be- dacht gewesen, solche abzuschneiden, die mit der amtlichen Würde nicht vereinbar sind, oder minder gewissenhaften Beamten eher Anlaß geben, von ihren Untergebenen sich Vortheile zu verschaffen, die ihnen nicht gebühren, oder sich gegen dieselbe gar Erpressungen zu er- lauben, die Wir gleich jenen, streng und unnachsichtlich zu ahnden, ernstlich gemeint sind. Von diesen Betrachtungen geleitet, haben Wir in Beziehung auf die Gehalte und Emolumente der genannten Beamten, nach Anhdrung Unseres Geheimen Raths, verord- net wie folgt: