K. 1. Gleichsiellung der Gehalte für die Bezirks-Beamten im Fustiz= und Verwaltungs,= Fache. In sämtlichen Amts-Bezirken des Königreichs, (mit Ausschluß Unserer Haupt- und Residenz-Stadt Stuttgart) sind die Besoldungen der in solchen angestellten Ober- Beamten, Aktuare und Amts-Diener des Justiz-Fachs, denjenigen völlig gleich, welche die Beamte des Administrativ-Fachs in den genannten verschiedenen Dienst-Stellen anzu- sprechen haben. K. 2. Klassifikation der Gehalte der Ober-Beamten. Die Besoldungen der Oberamts-Richter und Oberamtleute zerfallen in zwep Klassen. g. 3. Festsetzung dieser Gehalte in den verschiedenen Klassen. In der ersten Klasse sind solche auf ein tausend sechs hundert Gulden, in der zweyten auf ein tausend drey hundert Gulden, beyde in baarem Gelde festgesett. g. 4. Aufzählung der Bezirke erster Klasse, — Die Besoldung erster Klasse erhalten die Oberamts-Richter und Oberamtleute in nachstehenden drey und zwanzig Bezirken: 1) Göppingen. 15) Rothenburg. 2) Künzelsau. 14) Heidenheim. 3) Hehringen. 15) Ellwangen. 4) Balingen. 16) Biberach. 5) Marbach. 17) Reutlingen. 6) Schorndorf. 16) Gmünd. 7) Urach. 19) Hall. 8) Mergentheim. 30) Eßlingen. 9) Tübingen. :1) Heilbronn. lo) Bessigheim. à:) Ravensburg. I1) Gerabronn. 33) Ulm. 1:) Ludwigsburg.