1) Baknang. 2) Stuttgart. 3) Kirchheim. 4) Weinsberg. 5) Leonberg. 6) Waiblingen. 7) Reckarsulm. 8) Nürtingen. 9) Riedlingen. 10) Geißlingen. 11) Brackenheim. 12) Böblingen. 15) Nagold. 14) Herrenberg. 15) Tuttlingen. 16) Neresheim. 17) Ehingen. 18) Freudenstadt. 19) Maulbronn. 20) Cannstadt. K. 5. zwepter Klasse. In die Besoldung der zwenten Klasse rreten sodann die Oberamts-Richter und Ober- amtleute der übrigen vierzig Bezirke: 21) Gaildorf. 22) Crailsheim. 23) Neuenbuͤrg. 24) Wiblingen. 26) Leutkirch. 26) Vaihingen. 27) Saulgau. 28) Calw. 29) Horb. 30) Oberndorf. 31) Rothweil. 32) Spaichingen. 33) Waldsee. 34) Aalen. 55) Wangen. 56) Münsingen. 50) Tettnang. 58.) Welzheim. 39) Sulz. 40) Blaubeuern. Durchgängige Gleichstellung der Gehalte der Aktuare und Diener. Die Gehalte der Gerichts= und Oberamts-Aktuare, sowie der Gerichts= und Ober- amts-Diener sind in sämtlichen vorgenannten Bezirken ganz dieselben. Festsetzung d g. 7. leser Gehalte. Sie betragen für die Abtuare fünf hundert Gülden, für die Diener zwei hundert Gul- den in baarem Gelde. Die Leßtere haben von diesem Gehalte auch die ihnen hiernach vor- geschriebenen Livree= Stücke anzuschaffen und in gehörigem Stand zu erhalten.