46 2.) In Ellwangen. Am 2. Dez. wurde: 1) Advokat Seeger, zu Gôöppingen, wegen fortgesehten ordnungswidrigen und ungegründeten Beschwerdeführens, wegen Querulirens gegen die Absicht und den Willen der artien) und insbesondere wegen Verleitung einer Partie zu Fortsehung des Prozesses durch das widerrechtliche Mittel eines, angeblich nur zum Schein vorgeschlagenen Vertrags über einen Theil des Streit-Gegenstan- des, auf die Dauer von sechs Monaten von der Advokaten= Praris entfernk, in sämmtliche Kosten verurtheilt, und auf den Wiederholungs= Fall mit Cassa- tion bedroht; . , 2. Johann Georg Horner, von Wiblingen) wegen dritten und großen Diebstahls zu neunmonatlicher Bestungs= Arbeit und nachheriger Reclustion in ein Zwangs= Arbeitshaus auf sechs Monate) neben Verféllung in sämmtliche Kosten, verurtheilt. Am 4. Dez. wurde: 5. Georg Adam Bachmann, von Frikenhausen, Oberamts Rürtingen) wegen wiederholt verübter dreier Diebstähle, wovon einer unter erschwerenden Umständen begangen wurde) neben dem Kosten= und Schadens-Ersah mit viermonat, licher Bestungs= Urbeit; . 3. Jakob Denner, von Rodamsdoͤrfle, Oberamts Aalen, wegen in Gemeinschaft mit dem hienach aufgeführten Joseph Einöder, veruͤbter Gewaltthaͤtigkeit, und wiederholter, zum Theil großer Diebstähle) auch eines gefährkichen Dieb- stadls) sodann wegen Angabe eines falschen Namens und Geburtsorts, neben Ersatz seiner Arrest= Azungs, und der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, so wie des gestifteten Schadens, unter solldarischer Verbindlichkeit, mit dreiidhriger uchtdaus. Strase, und nachheriger einjähriger Reclusson in ein JZwongs= rbeitehaus; dessen Mitschuldiger Joseph Eindder, von Lautenbach, Oberamts Cralsheim, aber, wegen in Gemeinschaft mit Jakob Denner verübter Gewalt- tbaängkeit, und mehrerer zum Theil großer Diebstähle, auch eines gefäbrlichen Diebstahls, sodann wegen dreier mir De ner, (welcher deshalb schon früher be- straft wurde) unter erschwerenden Umständen begangener Kirchen= Diebstähle und eines von ihm allein, unter erschwerenden Umständen verübten Kirchenkieb-= stahls, auch wegen Angabe eines falschen Namens und Geburtsorts, neben Bezahlung seiner Arrest, Azungs und der Hälfte der Untersuchungs Kosten, so wie neben Ersah des Schadens, relpektive unter solidarischer Verbindlichkeit mit Denner, mit zweischhriger Zuchthausstrafe und mit nachheriger Ein- sperrung in ein Jwangs, Arbeitshaus auf sechs Monate belegt. Am 8. Dez. wurden, verurtheilt: 5. Christeph Mayle, von Sulzbach, Oberamts Gaildorf, wegen vierten Dieb, " 2