48 17. berg, Oberamts Maulbronn, wegen der von ihr in Gemeinschaft verübten, theils großen? theils kleinen, theils ausgezeichneten, meistens. aber verwegenen Died- stähle, welche bei ihr den vierten Diebstahl constituiren) sodann wegen Vagi- rens und unerlaubten Zusammenlebens mit dem hienach aufgeführten Christoph Beutter mit fünfzehnmonatlicher ZFuchthaus. Strafe, und nachheriger achtmonatlicher Einsperrung in ein Jwangs= Arbeitshaus, deren Mut- schuldiger Christoph Beutter, von Baihingen) aber, wegen wiederholter Diebstahls -Theilnahme und eines verübten kleinen, und einfachen, aber vier- ten Diebstahls, auch Vagirens und unerlaubten Julammenlebens mit der Rischett, mit achtzehenmonetlicher Juchthaus," Strafe und nachheriger neunmonatlicher Einsperrung in einem Zwangs, Arbeitshaus, sodann er- hanna Dorothea Günther, von Frielzheim, Oberamts Leonberg, wegen in Gesellschaft der beiden letztgenannten Personen verübter großer und verwegener Diebstähle, auch eines kleinen Diebstahls und Vagirens mit sechsmonat- licher Zuchthaus-Strafe belege. Dabei wurde jedem dieser Inqursiten die Bezablung seiner eigenen Arrest= und Azungs= so wie eines angemessenen Theils der Untersuchungs-Kosten, auch der Ersaß des Schadens und zwar in Ansehung der gemeinschaftlich verürten Diebstähle unter solidarischer Verbindlichkeit, auferlegt: Joseph SEge, von Pfraumstetten, Obesamts Ehingen, wegen großen Diebstahls, mehrerer kleiner Diebstähle und Gewehr-Verheimlichung, neben der Confisca= tion des Gewehrs, und dem Schadens= und Kesten- Ersah mit viermonat= licher Bestungs-UArbeit bestraft. Am z2. Dez. ist: . gegen Johann Schenzinger, von Schwendi, Oberamts Wiblingen) wegen verübter Diebstähle, welche den dritten Diebstahl ausmachen, neden dem Kosten= und Schadens= Ersaß eine achtzehnmonatliche BVestungs-Strafe und nachberige sechsmonatliche Einsperrung in einem Zwangs-Urbeitshause, ausgesprochen worden. " Am 23. Dez. wurde: Leonhard Wolz, von Ober-Sontheim, Oberamts Gailderf, wegen in Ge, sellschaft verübten großen und ausgezeichneten Diebstahls neben Bezahlung sfei- ner Arrest= und Azungs= auch der Untersuchungs-Kosten, und dem Ersaß des Schadens unter solidarischer Verbindlichkeit mit seinem Genossen, zu vier- monatlicher Bestungs-Strafe verurtheilt. Am z3o. Dez. wurde: Franz Joseph Snderle, von Gammerschwang, Oberamts Ehingen, wegen zweiten und qualifteirten Diebstahls neben Bezahlung seiner Arrest- Azungs-