72 Kirchheim u. T. Aus Auftrag des Kreis-Oberforstmeisters für den Donau-Kreis, macht die unterzeichnere Stelle bekannt, daß die Verpachtung der Konigl Jagden in dem Forstamte Kir#- beim, Monrag den 23. Fedruar d. J. Vormittags 9 Uhr, zu Kirchheim in der Forsiamts-Stube vo. genommen werden wird. Den 8. Febr. 1670. Konigl. Forsi-Kassen-Amr. Künzelsa u. Der bei dem 8. Infanrerie-Regimen zu Ulm gestandene Soldat Cbrisiian Stirn, von Niederhall, hat sich während seineb Urlaubs von Hause gusernn und es ist dessen Aufenrhaltsort unbe- kannt; derselbe wird daher aufgefordert, sich innerhalb & Wochen à dato entweder bei dem hiesigen Oberamt oder bei seinem Regiments-Commando einzufinden und uber seme unerlaubte Entfernung Redr und Antwort zu geben, widrigenfalls er als Deserreur angesehen und nach den besiehenden Gesetzen ge- gen ihn verfahren werden wird. Den 21. Februar 1819. Konigl. Oberamt. Gerabronn. Am 3. d. M. Abends, ließen 60 in dem Wirthshause zu Kleinbrettheim dje hienach signalisirten : Personen sehen, welche sich als Betrüger durch ihr ganzes Benehmen und inson- derheit dadurch verdächtig machten, daß der eine den Wirth in die Rebeasiube zu bringen suchte, und ihm da eine goldene Uhr allem Anschein nach in der Absicht anschwatzen vollte, um das Geld auszu- forschen, und sich hierauf ohne ihren Zweck erreicht zu haben, bei den zu ihrer Haft getroffenen An- kalten entfernten. Dieses wird hiemit bekannt gemacht, um vor diesen Betrügern zu warnen, und ich ihrer im Betretungsfall versichern zu konnen. Signalement. Der ersie ist ungewohnlich roß, hat kurz abgeschnirtene sehwarze Haare, gutes Auesehen, ein voles rothes Gesicht mit siarkem ackenbart. Er trug einen runden Hut mit einer wurttembergischen Kokarde, eine blaue Weste von Haasenhaaren, einen dunkelblauen feinen Ueberrreck, lange graue Hosen, Stiefel und einen schwarz- lakirten Stock, und siellte sich die deursche Sprache nur wenig zu versiehen. Der zweite ist von mitr- lerer Statur, hat kurz abgesehnittene braune Haare, ein rundes volles Gesscht. Er trägt eine blau ntuchene Pelz-Kavpe, einen blau tüchenen Ueberrock und graue Reithosen, um die Schulter hatte er eine Peirsche. Den 4. Febr. 1619. Königl. Oberamr. Spaichingen. Mathes Juber, von Goßenzugen, Oberamts Münsingen, und Mathes Braun, von Frittlingen, Oberamts Spaichingen, sind in der heurigen Nacht aus dem hiefigen Criminal-Gefang= nisse gewaltsam ausgebrochen. Es werden daher alle Behörden, zu denn Obliegenheit die Spähung nach Herdrachern gehört, ersucht, auf diese hiernach beschriebene Fluchtlinge fahnden, sie im Betretungs= falle fesihalten und sicher begleiret hieher liefern zu lassen. Gestalt-Beschreibung. 2) des Ma- thes Zuber: derselbe ist 25. Jahre alt, mißt 5 Fuß 0 Zoll, hat eine schlanke Statur, schwarze Kopf- Daare, ein braunröthlichtes blatternarbiges, längliches Gesichr, schmale Srirne, braune Augen, schwarze Augbraunen, mittlere Nase, eingefallene Wangen, gewohnlichen Mund, gute Zähne, spitziges Kinn; 2) des Mathes Braun; derselbe ist gleichfalls 25 Jahre alt, mißt 5 Futß#0 Joll, hat eine untersetzte Sratur, schwarzbraune Kopfhaare, ein rundes glattes vollkommenes 84 mit gesunder Gesichte farbe, breite Stirne, schwarzgraue Augen, kleine dicke Nase, volle Wangen, klänen Mund, gute Zähne, klei- nes rundes Kinn. Den 7. Febr. 1810. Komgl. Oberamr. Kirchheim u. T. Am JF. d. M. Machts gegen 7 Uhr, wurde der ledige Fuhrknecht des Kronenwirhs Rommel in Nürtingen, Jakob Echaußel von Bißingen, auf der Straße von hier, nach Numingen, im Reudemer Thäle, von 3 unbekannten Männern, welche mit grauen Mänteln ohne Krägen, und grauen Pudelkappen bekleidet gewesen sein sollen, angehalten, und ihm sein Geld abge- fordert. Dieser Vorfall wird nun andurch zur allgemeinen Kenneuß gebracht, mit dem Auhang. daß die unbekannten Bösewichte vielleicht dadurch auêgekundschaftet werden können, daß der Fulurkueck Schaufler einem derselben, welcher sein Sartelpferd anhielt, mit einem Prügel einen so derben Stieich auf den Kopf versetzte, daß derselbe sogleich in den Chausse-Graben stürzte, und hiedurch ohne Zweisel eine nicht unbedeutende und sichtbare Wunde oder Contusion erhielt. Den 20. Febr. 1810. Konigl. Oberamt.