61. Am 12. Jon. wurde: « 7.diezuLudwigcbutgverhaftetgeweseueMargaketheGebhatdt,vonStuttgatt-. wegeuwiedekholterHarekeiinderResioetmaebenZuscheidungvecKostes, mit einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe belegt. Am 14. Jan. ist: 8. gegen die zu Leonberg in Verhaft gekommene Rosine Elfaͤsser, von Getlingen, wegen dricten Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens. Ersaß eine sechs- monatliche Fuchtdausstrafe erkannt, und zugleich verordnet worden: daß die- lelbe nach deren Erstehung auf die Dauer von drei Monaten, in ein Zwangs= Arbeitshaus eingesperrt werden solle. · Am 19. Jan. wurde: 9. die zu Heilbronn in Verhaft gewesene Josephe Lang, von Kirchheim, Ober- amts Neresheim, wegen Wagabundität und fortgesetzter kleiner, jedoch zum. Theil ausgezeichneter Diebstähle, neben Bekahlung ihrer Arrest= Verpfleguags- und der Untersuchunges-Kosten, ouch der Vergütung des erweislichen Schadens, mit einer fünfmonatlichen Zuchrhaus= Arbeit bestraft. · Am-8.J"qn.ist:s 10. gegen den zu Stuttgart in Verhaft gekommenen Christian Friedrich Hauber, von da, wegen Diebstahls und mehrerer Betruͤgereien, neben dem Kosten- und Schadens= Ersatz, eine viermonatliche Vestungsstrafe ausgesprochen worden. 2. Civil, Senat. Am 4. Jan wurde: 1. in der Appellations-Sache von dem Stadegericht zu Stuttgart, zwischen dem dertigen Schustermeister Gottlieb Kühner, Beklagten) Anten, und dem Schu- stermeister Jung Jakob Kornbrust zu Vaihingen, Kläger, Acen, die Erfüllung eines Schuhlieferungs-Accords berreffend, auf Bestätigung des unterrichterlichen Urtheils unter Vergleichung der Kosten der Appellations-Instanz, erkannt; und 2. in der U#reliacione Gach von dem Oberamtsgericht zu Ludwigsburg, zwischen dem Bauern Sebastian Lehrmann in Thamm, jest dessen Erben, Beklagten, Anten, und dem Küfer Jakob Fellger, von Sretten, Oberamts Kannstadt, Klä- ger, Aten, die Ausfolge eines pflegschaftlichen Bermögens betreffend, die Beru- fung sowohl wegen Versäumnisses in den Appellations-Förmlichkeiten) als auch wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde; von Amtswegen verworfen und die UAppellanten in den Ersaß der Kosten dieser Instanz verurcheilt. AmB. Jan. ist: 3. in der Appellations Sache von dem Oberamts-Gericht zu Heilbronn, zwischen den