II. Kosten, woruber die Verzeichnisse noch nicht zur Decretur vorgelegt werden konnen: a.) wegen vorgelommener Anstaͤnde nach erfolgtem StrafErkenmnij. 1.) An — 100 fl., welche auf den wegen Schlaͤgereiin Verhaft ge- kommenen N. N. von N. gegangen sind, wuͤrden abschlaͤglich bezahlt 6o. fl. und zwar: ea.) an den Gefangenwärter für Kost .. 45 fl. b.) für Post-Porto « — as kr. c.) fuͤr den Schneider . . . . 15 kr. d.) an Scabinen . . . . . bo Das unter den ergangene Straf= Erkenntniß konnte wegen Krankheic des Jaquissten noch nichte vollzogen und daher das Ko- sten-Verse#chuiß nicht geschlossen und eingeschickt werden. An 380° fl.) welche auf den wegen Diebstahls verhafteten N. N. von N. gegangen sind, wurden bschlsglich bezahlt . .So"si." und zwar: a.) an den N. N. . . . . . . MA. b.) an — — . . . . . . 10 fl. c.) an — — . . . . · . st fl DIeVerforngunguudEmsenvungdeiKostCnsVerzetchmsses bekuhtaufverVollstthnghegt-umdun..... ergangenen Straf- Erkenntnisses und diese auf der Genesung des, Inquisiten von einer Krankheit. —I 170 fl. #.wegen noch ulcht erfoltten Erkenntussses: 1.) Der wegen Diebstahls verhaftete N. 8* T N. verursachte einen Aufwand von woran absheglich betahlt sind· a.) an den N . 66 fl. b.) an siie — 4% " · 15 fl. c.) an — — . . Zfl. d.) an — — . . . . . 16 fl. 110 sl. 2.) Der wegen Straßentaͤuberei verhaftete N. N. von N. veraulaßte einen Aufwand von —.- 150 fl. woran bezahlt Fnd: a.) an den N. N. . 69 fl. b.) an — — 20 fl. c.) an — — 6 fl. " *t- 15 fl. —