4) solchen langen, weiten, über die Stiefel fallenden Beinklelderne- eBundstiefeln und O einem einfachen runden Hut. Ueberrock und Jacke sind wit einem Vorstoße von scharlachrothem Tuche, und, sowie. das Gilet, mit glatten gelben Knôpfen versehen. Allgemeine Bemerkung. Es hängt von den Oberamts-Richtern, Oberamtleuten, Gerichts= und Oberamts- Aktuaren völlig ab, ob sie aufser dem Dienst Untformtragen wollen oder nicht. Nur muß überhaupt, wenn Uniform angelegt wird, diese vorschriftmäßig gerragen werden; die Beamtel dürfen daher z. B. nicht ohne Degen oder mit einem runden Hut in Uniferm erscheinen. Die Muster zu den vorgeschriebenen Uniform-Stücken sind auf der Kanzley der Aem- ter Organisations-Commision einzusehen.