10. 11. 133 Erset des Entwendeten unter Correal, Verbindlichkeit mit ihrer Mitschuldigen, mir sechsmonatlicher ZJuchthausstrafe, und nachheriser dreimonarli cher Einsperrung in ein Zwangs, Arbeitshaus belege; und gesen den zu Ludwigsburg verhaftet gewesecen Matthias Golderer, von Oeschelbronn) im Badenschen, wegen Feld-Diebstahls, und einer mit Miß- bandlung verbundenen Widersetlichkeit gegen den Feldschüsen, neben Bezahlung sämmtlicher Kosten und Ersaß des erweislichen Schadens, eine sechömonat, liche Juchthausstrafe ausgesprochen und zugleich verordnet worden: daß der Hedachte Golderer nach erstandener Strafe aus den Königl. Staaten in sein Heimwesen verwiesen werden solle. · Amm.Febt.wutde- der zu Ludwigeburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Caspar Serenger, von Dleidelöheim, Overamts Marbach, wegen Mißhandlung seiner Eltern, neben Erstattung sämmtlicher Kosten, zu achtmonatlicher Juchthausstrafe verurtheilt. Am 33. Febr. ist: . gegen den zu Vaihingen verhaftet gewesenen Gottlieb Grimmeisen, von Laufen, Obcramts Besgheim, wegen Vagirens und wiederbelter Betrögerei, neben dem Kosten= und Schadens= Ersatz, eine sechsmonatliche Vestungs= strafe erkannt; und . Johann Georg Bühler, von Poppenweiler, Oberamts Ludwigsburg, wegen dritten Diedstabls, neben Bezahlung seiner Arrest= Verpflegungs= und der Untersuchungs-Kosten, auch der Vergütung des erweislichen Schadens, mit sechsmonatlicher Vestungs, Arbeit und nachheriger dreimonatlicher Reclusion in ein Zwangs= Arbeitshaus) bestrast worden. Am 15. Febr. wurde: . die zu Ludwigsburg verhaftet gewesene Catharine Rößler, von Muthlangen, DOberamts Gmund, wegen Vagabundität, Hurerei in der Reßdenz und wie- derholten Diebstahls-Vergehens, neben JZuscheidung sämmtlicher Kosten und dem Ersatze des verursachten Schadens, zu fünfmonatlicher Jguchebaus- strafe, und nachheriger dreimonatlicher Einsperrung in ein Jwangs, Arbeitshaus verurtheilt. Erkenntniß in Revisionsfällen. Am 18. Febr. wurde: 1. die zu Eßlingen in Verbaft und Untersuchung gekommene Christiane Göün zlin' von Böblingen, wegen meorderisch n Angriffs auf das Lbe# ihres Kindes, und verschuldeter Tödtung desselben) neben Bezahlung ihrer Arrest- Verpstegungs, der