unter solidarischer B rbindlichkeit, und Bezahlung selner Arrest /Azungs- auch der Haͤlfte der Untersuchungs-Kosten, mit fünfmonatlicher Veuͤunzs. strafe belegt worden. a. Civil= Senat. Am 27. Febr. wurde: uc. in der Appellitions Sache vom Oberames,= Gericht Oehringen, zwischen Johann Diez, von Jeithof, Liqutranten, Appellanten, und den Concurs, Gláubigern der David Müuller'schen Wietwe zu Aoolzfurt, Liquidaten, Appellaten, die Lo- cation einer Schuldforderung betreffend, die ergriffene Berufung wegen Man- gels der Appellations-Summe, als an den Gerichtshof nicht erwachsen, von Amts- wegen mittelst Rescripts verworfen, unter Verurtheilung des Appellanten in die Kosten dieser Instanz. Am 22. Febr. wurde: 2. in der Appellations= Sache von dech Oberamts. Gericht Gerabronn, zwischen Leonhard Schmieg, von Blaufelden, Kläger) Uppellanten, und Michoel Si- senmann daselost, Beklagten, Appellaten, das Sigenthum eines Düngerplabes betreffend, die ergriffene Appellaton wegen Mangels einer gegründeten Be, schwerde von Amtswegen durch Reseript verworfen, unter Perurtheilung des Aopellanten in die aufgegangenen Kosten; 3. in Wechfel.- Klagsachen des Forst- Cassiers Trautwein zu Eilwangen, Klägers, gegen den Finanz= Kammer-Canzlei-Director Bloß daselbst, Beklagten, letzte, rer zu Bezahlung der eingeklagten Wechsel= Forderung von 400 fl. nebst Ver- zugs, Zinsen, auch Schábden und K##e## verurtheilt. Am 2y7. Fedr. ist: 4. in der Appellations-Sache von Hall, zwischen Johannes Fröscher, Fuhrmenn daselbst, Beklagten, Uppellanten, und Johann Christian Kuchner, von Wohl- muthhausen, Oberamts Oehringen, Kláger, Appellaten,) die Bezahlung eines Pferd Kaufschillings betreffend, durch Urtheil zu Recht erkannt worden, daß diese Appellations-Sache wegen verfsäumter Nothfrist der Acten= Einlegung, unter Abschlagung des angebrachten Restitutions-Gesuchs, an den Gerichtshof nicht erwachsen sei, unter Verurtheilung des Appellanten, in die Kosten; und 6. in der Uppellations-Sache vom Ooeramts, Geriche Crailsheim zwischen Johann Caspar Rubensdörfer, von Nüdenfels, Kläger, Appellanten, und Georg Fived- rich Klaus, von Burliswagen, Beklagten, Appellaten, Ersaß einer angewiese- nen, aber unbezahlt gebliebenen Forderung von 242 fl. 40 kr. sammt Zinsen betreffend, unter Abäánderung des Erkenatnisses voriger Instiaz, der Beklagte, Appellat, zu Bezahlung der eingeklagten Ferderung nebst Verzugs, Zinsen ver- urtheilt worden, unter Vergleichung der Kosten dieser und der vorigen Instanz.