142 Am 15. Febr. wurde: 6. Ursula Hofmann, von SLaupeltshofen, Königl. Baierischen Landgerichts Urs- berg, wegen großen, unter erschwerenden Umständen verübten ersten Diebstahls, Angabe eines falschen Namens vor der Obrigkeit, und Vagabundität, zu acht- mo natlicher Zuchthausstrafe neben Ersaß des Schadens und fadmmtlicher Kosten verurtheilt, zugleich aber verordner, d.'# dieselbe nach erstandener Strafe aus den Königl. Staaten verwiesen werden solle. 7. Die bei dem Königl. Oberamt Blaubeuren in Verhafet und Untersuchung gekom- mene Mariane Bauer, von Daugendorf, Oberamts Riedlingen, wegen drit- ten Diebstahls, auch falscher Angaben vor Gericht, und Vagirens, neben Zu- scheidung der Urrest= Ajungs= und Untersuchungs= Kosten zu einer seche#mo, natlichen Juchthausstrafe verurtheilt. Am s2. Febr. ist: . s.derbeidemCriminalamtlllminBethaftundUntersuchunggekommeneAloyd Föhrenbachek,vonWangen,wegeaVagabuaditckt,Contttbinats,Annahme eines fremden Namens, Fälschung eines Wanderbuchs und Erschleichung eines zweiten Wanderbuchs mit falschem Namen, zu einer viermonatlichen Bestungsstrafe neben Verfällung in sä4mmtliche Kosten und nachheriger Einsper- rung in ein Arbeitshans; , §. der bei dem Oberamt Geißlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Gott- lieb Spiz,) von Oedenwaldstetten, Oberamts Münsingen, wegen zwar kleinen und Frsehen Haus= Diebstahls, der aber im rechtlichen Sinn ein fünfter Diebstahl ist, neben Juscheidung der Arrest= Azungs, und Untersuchungs-Kosten zu ein und dreiv er teljähriger Bestungs Arbeitssttafe und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf ein Jahr, verurtheilt worden- Erkenntnisse in Revisions, Fállen. Am 18. Febr. wurde: ##. der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekemmene Jakob Zerreich, von Oberkirchberg) Oberamts Wiblingen, wegen des durch einen Pistelenschuß be- gangenen und mit gefährlicher Körper-Verlehung verbundenen nächsten Ver, suchs eines Gattenmords,) so wie wegen eines frühern entfernten Versuchs sleichen Art und dadurch in der Folge verschuldeter leichter körperlicher Ver- letzung seiner Ehefrau, dann wegen fortgesesten Ebebruchs und Gewehrverheim= lichung, zu zwölfjsähriger Zuchtheusstrafe, auch zum Kosten-Ersatz verurtheilt. Am ab. Zebt. ist: a. der bei dem Criminal-Amt Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekommene Andreas Kaiser, von Mossheim, Oberamts Saulgau, wegen des in Gemein-