143 schaft mit dem berrics verurtheilten Johann Gesrg Schenk im Jahr #806. be- gangenen Sraßenraubes an dem Kornhändler Münst. von' Bezenweiler, dann wegen Vagabundität) Annahme eines fremden Nemens und Gebrauchs eines verfälschten Wanderbuchs, zu achtsähriger Vestungsstrafe neben; dem Ersatze feiner eigenen Untersuchungs Arres und Azungs-Kosten mit Vdem Anhang vérurtheilt worden, daß die Bestrafung ver von dem Inquistten zur Schul# gebrachten Desertion dem Miltitä Gerichte vorbehalten sei. . 3. an eben diesem Tage wurde der bei demselben Criminalamt in Verhaft und Un- tersuchung gekommene Johann. Andreas Kroͤbel, aus Merseburg, hinsichtlich des Ver#oches eines an Christian Frjedrich Stepfan, aus Brieg in Schle- sien, veruͤbten vorsätzlichen Todtschlags, oder Raubmords jwar. von der Instanz entbunden, dagegen wegen absictlicher gefährlicher Körper-Verletung und da- durch verschuldeter Tödtung desselben) dann wegen einiger im Konigreiche be- gangener Entwendungen, neben dem Schadens-Ersaß und Bezahlung fämmt, licher Kosten) unter Einrechnung eines Theils seines erstandenen Arrests, noch mit zehenjähriger JZuchthausstrafe belegt, und dabei verordnet, daß derselbe nach Erstehung dieser Strafe an die Königl. Preußische Justiz= Behörde in Merseburg wegen seiner im Auslande begangenen Vergehen auszuliefern (i. Endlich ist 4) an gedachtem Tage der bei dem Criminal-Amt Ulm in Unter- suchung gekommene Kaplan Haas, zu Herrlingen) Oberamts Blaubeuren, wegen wiederholten Sodomie-Versuchs von seiner bisher bekleideten Stelle als Fröhmesser in Herrlingen casstrt, zu Dekleidung, eines kirchlichen Amtes für unfähig erklärt und neben Bezahlung sämmtlicher Kosten zü sechewöchigem Vestungs, Arrest verurtheilt, auch dabei verordnet worden, daß derfelbr nach erstandener Strafe bis zu erprobter Besserung und wenigßens guf zwei Jahre recludirt werden soll. "] « 1. Civil-Senat. Am 6. Febr. wurde: 1, in der Rechtssache zwischen den Stadtmeister Stellwas'schen Relikten in Hall, 6 I. und dem Königl. Bergrath, Bekl., die Hüfhebung eines Kaufvertrags betr.) beklagter Theil von der gegen ihn angebrachten Klage entbunden, unter Verur, theikung der Kl. in die Kosten; —iiesns "-- F.Jndek21tioiIs-SachevondempbekamtskGeckcht Oeh ringen zwischen dem Buͤr- germeister Sqner in Ingelfingen, Luten) Anten, und der Caspar Boppisches Concurs. Masse, besonders aber dem Güterpfleger der Ziegler Leonhard Gros'schen Hant. Masse zu Jorchtenberg, Nir- Lnten /„Aten, Votzug im Concurs beir., auf Beweis erkannt. , 9 Am 12. Febe. ist: « k-- . 8. in det Ations-Sache von Biberach zwischen Anton Widemann, Hammerschmidt