176 B) Kreis -Gerichtshöfe. J. Gerichtshof des Neckar-Kreises. 1. Criminal-Senat. Am :. März wurde: 1. die zu Heilbronn in Untersuchung gekommene Agatra Berner, von Dor, « mettingen, Oberamts Spaichingen, wegen Weglegung und Veilassang ihres unehelichen Kindes, deren sie für überwiesen angenommen worden, sodann we- gen wiederholter-Unzuchts-Vergeh###n und Fälschung mit fünfmonatlscher Zuchthanuo#tcafe belegt, und zu Bezahlung #hrer Arrest= und Untersuchungs Kosten verurthellt; « « -.a)GotrliedGerstle,von-Osweil,OberamtsLOwigsburmwegenthåtigek Theilnahme zu Bewirkung eines jedoch ohne seine Zuziehung verabredeten Aufruhrs) neben Bezahlung seiner Arrest, und /13 der Untetsuchungs-RKosien, mic einjähriger Benungs- Arbeit; b) Georgs Widmann, von da, wegen Theilnahme an dem Pervrechen des Aufruhrs durch nächste Hülfe-Leistung zu dessen Ausföhrung, unter Einrechung eines Theils des erstandenen Arrests mit viermonat#licher Westungs-Ur- beit, neben Zuscheidung seiner Arrest, und eines Theils der Untersuchungs- Kosten, bestraft. Am . März ist: 5. Daniel Beck, von Stekten, Oberamts Kannstadt, (der wegen bereiks erstandenen Correctionen und Criminal-Strafen unerachtet) abermals vorgebrachten fälschli- chen Beschuldigungen gegen den Oberamts- Actuar Sartler zu Kannstadt) und den Schultheißen Dietel bach zu Stetten, wie auch wegen eines Versuchs, den Oberamts-Actuar Sattler in Hinüche auf die durch Becks Denuncio= tion gegen den Schultheißen Dietelbach veranlaßte oberamtliche Untersuchung zu bestechen, neben Confiscation des dem Beck zuruckgegebenen Geschenks „und Bezahlung -/5 der Untersuchungs-Kosten, mit viermonatlicher J9ucht- hausstrafe belegt worden. Am g. Mäárz wurde: 4 gegen Dorothea Näher, von Jell, Oberamts Eßlingen, wegen Vagirens eine sechsmonatliche Reclusion in einem Jwangs-Arbeitshause verfügt. Am 16. März. ist: 5. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Johann Georg Kurfeß, von Korb, wegen Concussson und Vagirens zu fünfmonatlicher Bektungs. Ar- beit und nachheriger Reclusson in ein Zwangs, Urbeitshaus auf wenigstens drei Monate, neben Bezahlung seiter Artest: und der Hälfte der Unter= suchungs= Kosten, so wie zu dem Schadens-Ersatz