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B) Kreis -Gerichtshöfe. 
J. Gerichtshof des Neckar-Kreises. 
1. Criminal-Senat. 
Am :. März wurde: 
1. die zu Heilbronn in Untersuchung gekommene Agatra Berner, von Dor, 
« mettingen, Oberamts Spaichingen, wegen Weglegung und Veilassang ihres 
unehelichen Kindes, deren sie für überwiesen angenommen worden, sodann we- 
gen wiederholter-Unzuchts-Vergeh###n und Fälschung mit fünfmonatlscher 
Zuchthanuo#tcafe belegt, und zu Bezahlung #hrer Arrest= und Untersuchungs Kosten 
verurthellt; « « 
-.a)GotrliedGerstle,von-Osweil,OberamtsLOwigsburmwegenthåtigek 
Theilnahme zu Bewirkung eines jedoch ohne seine Zuziehung verabredeten 
Aufruhrs) neben Bezahlung seiner Arrest, und /13 der Untetsuchungs-RKosien, 
mic einjähriger Benungs- Arbeit; 
b) Georgs Widmann, von da, wegen Theilnahme an dem Pervrechen des 
Aufruhrs durch nächste Hülfe-Leistung zu dessen Ausföhrung, unter Einrechung 
eines Theils des erstandenen Arrests mit viermonat#licher Westungs-Ur- 
beit, neben Zuscheidung seiner Arrest, und eines Theils der Untersuchungs- 
Kosten, bestraft. 
Am . März ist: 
5. Daniel Beck, von Stekten, Oberamts Kannstadt, (der wegen bereiks erstandenen 
Correctionen und Criminal-Strafen unerachtet) abermals vorgebrachten fälschli- 
chen Beschuldigungen gegen den Oberamts- Actuar Sartler zu Kannstadt) und 
den Schultheißen Dietel bach zu Stetten, wie auch wegen eines Versuchs, 
den Oberamts-Actuar Sattler in Hinüche auf die durch Becks Denuncio= 
tion gegen den Schultheißen Dietelbach veranlaßte oberamtliche Untersuchung 
zu bestechen, neben Confiscation des dem Beck zuruckgegebenen Geschenks 
„und Bezahlung -/5 der Untersuchungs-Kosten, mit viermonatlicher J9ucht- 
hausstrafe belegt worden. 
Am g. Mäárz wurde: 
4 gegen Dorothea Näher, von Jell, Oberamts Eßlingen, wegen Vagirens eine 
sechsmonatliche Reclusion in einem Jwangs-Arbeitshause verfügt. 
Am 16. März. ist: 
5. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Johann Georg Kurfeß, von 
Korb, wegen Concussson und Vagirens zu fünfmonatlicher Bektungs. Ar- 
beit und nachheriger Reclusson in ein Zwangs, Urbeitshaus auf wenigstens 
drei Monate, neben Bezahlung seiter Artest: und der Hälfte der Unter= 
suchungs= Kosten, so wie zu dem Schadens-Ersatz