183 creffend, die ergriffene Berufung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde unter Berurtheilung der UAppellanten in die dadurch verursachten Kosten von Amtewegen verworfen. 777. Gerichtshof des Jaxt-Kreises. 1. Criminal= Genat. An 4. März wurde verurthe ilt: 1. Michael Steinbronner, von Muthlangen, Oberamts Gmünd, wegen zwei- qualificirter und sieben größtentheils unter sehr erschwerenden Umstaänden ver- übter Diebstähle, neben dem Ersatze des erweislichen Schedens und neben Be- zahlung der Arrest, Azungs" und Untersuchungs-Kosten, zu sech smenatlicher Juchthausstrafe. Amg. März wurde: l dem Bernhard Heilig, von Rechberghausen, Oberamts Gmünd, wegen wieder, dolter, zum Thetl ausgezeichneter, qualisscirter und großer Diebstähle, dann wegen Concubinats und Bagirens,) neben ZJuscheidung der betreffenden Kostens- und Schadens= Ersaß= Rate, eine zwei und ein halbshrige Zuchehaus- strafe mit nachheriger Stellung unter strenge polizeiliche Aufsicht, zuerkannt. Am :½1. März ist; 5. Benedict Waisger) von Forstweiler, Oberamtes Ellwangen, wegen nachgefolgter Theilnadme an einem kleinen Diebstahle, und wegen Vezse belsh neben Be- ta#kung seiner eigenen Arrests= und Azung= und 3/172 der Untersuchunge Kosten, zu riermonatlicher Bestungs' Arbeit und nachheriger zweimonatlicher Eiuchliebung in einem Zwang= Arbeitshause, und In derike Mangald, zu Orhringen, wegen verübter um Theil großer und rheils mie Qualistcation, theils mit Ausleichnung verbunden r Geld-Entwendungen an idrem Stiefvater, neben dem Ersaße des erweisliche Schadens, auch der Bezahlung ihrer eigenen Arrests. Ajzungs" und sämmrlicher ntersuchungs-Kosten, zu siebenmonatlicher Fuchthausstrafe verurtheilt wo en. Am 1:16. März wurde: 5. die ledige Johanne Wilhelmine Waker, aus Rehrbronn, Oberamts Schorn- dorf, wegen verübten dritten Diebstahls) neben der Befahlung fämmtiuher Kosten, mit achtmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger dreimo, natlicher Eiuschließung in ein Zwangs-Arbeitshaus; . Melchior Klo'zhüccher, von Essiugen, Oberamts Aalin, wegen verübten großen und cinigermaßen ausgezeichneten, auch eines attentirten kleinen, im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls, neben dem Schadens- und Kostens-Ecsatze, mit