N ro. 23. 1819. 217 Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats- und Regierungs-Blatt. Freitag, 7. Mai. IL. Unmittelbare Koͤnigliche Decrete, Dienst-Nachrichten. Se. Königl. Masestét haben vermöge höchster Eutschließung vom 29. Apr. dem Unterlientenant Flattich im 1. Neiter = Regiment die gebetene Entlas- sung aus dem Militär) mit der Erlaubniß die Armee Uniform zu tragen, ertheilt) und dagegen · , « »demWachtmeistesv.Pekglafvons·Reitet-Resimentsumllnketskienteaqut beim-.Regi1neatetnqnnk. Untekao.v.M.ists 1.) bei der Regierung des Schwarzwald-Kreises, dem bis herigen Assessor v. Bo d- mann zu Reuttliagen die vierte Regierungs-Rathsstelle, und 2.) die hiedurch erledigte Assessors= Stelle daselbst, dem bisherigen Regierungs= Sekreter Weckherlin zu Ludwigeburg, sodenn 3.) die zweite ssessors = Stelle bei der Regierung des Denau Kreises dem bis- herigen Canzlei= Direktor bei der Regierung in Ellwangen) Stehle) gnddigst über- tragen worden. II.) Verfügungen der Departements. A.) Des Justiz-Departements: Serichtshoffdes Neckar-Kreises. In der von dem Oberamts Besigheim commissarisch unrersuchten Beschwerde, Sache gegen Jakob Beck und Conforten) von Geißingen, Oberamts kudwigsburg, erkennt der Eriminal- Senat des Königl. Gerichtshofes für den Neckar, Kreie den verhandelten Akten gemäß für Recht) daß 1.) Andreas Mannsperger, von Geißingen) wegen der gegen den Schultheiß Hahn daselbst vorgebrachten) jedoch ungegründet erfundenen) Bezöchte von