X Meh lunterschlagung und Erstattung falscher Berichte neben t d Haͤlfte der Untersuchungs-Kosten falsch ch Betahlung der dreiwöchiger Ineurcerstion? #bwechselnd bei Wasser und Bred; # -) Jakob Beck, von Geißingen, wegen Theilnahme an den Bezächten des An- dreas Mannsperger und wegen-We#derhotung derselben in einem gedruck- ten Blatt, neben Bezahlung eines Viertels der Uncersuchungs-Kosten zu dreiwöchiger Incarceration abwechselnd bei Wasser und Brod; und S.) Leonhard Jwicker und Adam Kallenberger, von Geißingen, wegen der Verbreitung des von Andreas Mannsperger und Jakob Beck gegen den Schultheiß Hahn von Geihingen) vorgebrachten Bezüchts der Mehl= Entwen- dung neben Bezahlung der übrigen zwei Achtheile der Untersuchungs, Kosten jeder mit dehentägiger Incarceratien i# belegen seien, und dieses Srkenntniß durch das Staats= und Regierungs- Blatt bekannt gemache werden salle. Sßlingen den 18. März 1879. DHer Criminal, Senat des Königl. Gericheshofes für den Reckar-Kreis. Huber. o.) Des Departemenk des Innern 1.) Des Ministeriums des Innern. Kenigl. Verordnung, die Verleguung des Rechnungs-Termins der Gemeinden, Stiftungen und Ob'- AmrsPflegen vom 33. Mpril anf den 1. Juli jeden Jahrs, vom 30. April :3820. Da es aus mehreren Rücksichten vochwendig ist, daß der Rechnungs-Termin der Gemeinden, Stiftungen und Ames-Pflegen dem Termin der Staats-Rechnungen gleich gestellt werde, so haben Se. Königl. Masestät vermöge höchsten Decrets verordnet, daß der Termin für die Rechnungen der Gemeinden, Stiftungen und Amts-Pflegen vom 35. April auf den 1. Juli seden Jahrs verlegt wer den solle. Es wird daher dieses mit dem Anhang zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht, daß diese Termiss- Uenderung schon im laufenden Jahre ihren Anfang neh- men, und daher die Rechnungen sener Körperschaften über die Verwaltung von Georgii :818 an, nicht auf Georgii, sondern erst auf den 1. Juli 1819. abgeschlossen werden sollen. Stuttgart den 5. Mal 1819. v. Otte.