2146 Den 6. April wurde: 3. in der Recurs ·Sache des wegen dritten, kleinen, einfachen und ersetzten Dieb- stahls zu Calw in Verhaft und Untersuchung gezogenen Muͤllers Ludwig Walz, von Boͤblingen, das von dem Criminal-Senate des Gerichtshofes zu Sßlingen unter dem 5. Dee. vorigen Jahrs gefaͤllte (in dem Staats- und Regierungs- Blatt von 1819. Nro. 6. S. 40. enthaltene) Erkenntniß lediglich bestätigt. 77. Eivil = Senat. Den 25. Januar wurde: 1. die Appellations Sache von dem vormaligen Gerichtsbofe für den Neckar, ond Schwarzwald-Kreis zu Tübingen, zwischen Friedrich Stolpp zu Grotz-Sachsenbeim, Kläger, Appellant, sodann der Stadt und dem Amte Vathingen) Beklagten, Uopellaten, Dienk, Miecb. Contrakt, seht Rechefertigung der Berufungs-Förmlich- keiten betreffend, durch Ordination an den Richeer zweicer Instanz erledigt. Den 12. Febr. wurde: a. In der Appellations-Sache von dem vormaligen Aopellations-Gericheshofe zu Ulm zwischen dem NKentamtmann Rhau zu Markt, Rheinfeld, Liauidant, Aoppellan#, und der Gantmasse des vormaligen Oberforstmeisters v. Seckendorf in Nalen, Liquidatin, Appellatin, Lekaton im Concurse betreffend, die Berusung wegen Mangels an einer gegtündeten Beschwerde von Amteswegen verworsen, und Appellant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Den 5. Mpril wurde: 5. in der Appellations-Sache von dem vormaligen Appellations-Gerichtsbofe zu Tuͤ- bingen, zwischen dem Handelsmann Preis zu Ludwigsbura, Kláger, Uppellane, und dem Lederhändler Neidhard oaselbst, Peklagter, Appellat, eine Bürgschafe, Schuld betreffend, die Berufung wegen Mangels an der gesetzlichen Summe, unter Verurtheilung des Appellanten in die Kosten dieser Instauz, von Amtswegen abgeschlagen. Den 19. Abril wurde: 4. in der Uppellations, Sache von dem vormaligen Ober-Justiz-Collegium, zwischen- dem Labakmüller Schwäß zu Heilbronn, Wiederkláger, Appellant, und dem Ober- amts-Gerichts, Assesser Müller daselbit, setzt dessen Erben, Wiederbeklaate, Appel- laten, Entschädigung betreffend, zu Recht erkanne, daß die erhobene Wiederklage nicht statt fiade, also die Aoovellaten von derselben entbunden, sedoch dem Apbel- lanten der Reareß an die Avpellaren wegen dersenigen Kosten, welche derselbe dur Zeit der Schásung der Mühle des appellatischen Erblassers zum Behufe der Brand, Versicherung auf die Muhlwerke erweislichermatzen verwende hatte, und