16. — 151 Bc.) Johannes Scheible von da, wegemn Theilftahme und nchster physucher Urheberschaft dieses Becrugs unter Aunahme eines falschen Ramens, seder zu viermonatlicher Bestungsstrafe, neden Bezahlung der Untersuchungs-Kosten iu gleichen Theilen und unter solldarischer Verbindlichkeit zum Schadens- Ersatz;z Conrad Kaiser, von Groß-Ingersheim, Oberamts. Gerichts Bessaheim, wegen Renitenz gegen seine Transporteurs unter Androhung von Gewelt und Füh- rung einer Wafsfe über die ihm früher zuerkannten) noch nicht erstandenen Suchthausstrafen (. Reg. Blatt v. 18318. S. 415.) zu einem Additament von einem Jahr. · Amt-.Aprilist: der Tatharina Ruof, von Kornwestheim, Oberames-Geriches Ludwigsburg, wegen wiederholten Diebstahls, neben Juscheidung der Kosten, eine fünfzeben- monatliche Juchthausstrafe und nachherige Einsperrung in einem Zwangs- Arveitohause bis zu erprobter Besserung, sedoch wenigstens auf acht Monate; .der Eva Rosina Wahler, von Horrheim) Oberames= Geriches Paihingen, weqen dricten Dirbstahls, neben Bezahlung 35 der Untersuchungs-Kosten, eine sechsmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige Einschließung in einem Zwangs, Arbeitshause auf die Dauer von drei Monaten; dem Alexander Müller, von Gruppenbach, Oberamts Gerichts Bessgheim, wegen wörtlicher Widersetlichkeit gegen eine obrigkeitliche Verfgung und thät- licher Widerse-tzlichkeit gegen einen Polizeidie#n#er neben Verurtheilung in die Untersuchungs= Koften eine viermonatliche Bestungsstrafe zuerkannt worden. Am :24. KXpril wunde: .Feiedrich Keller, von Thldeim, Oberames-Gerichts Heilbronn, wegen wie derdolten, einigermaßen ausgezeichneten Dicenaio, neben Bezahlung seinek Arrest, und Unteriuchungs= Kosten zu fünfmonatlicher Zuchthausstrafe als Hofschäffer und nachheriger dreimonatlicher Staschließung in einem Zwangs, Urbeitshause verurtheilt. Am 27. April wurden verurtheilt: . a.) Michall Sammet, von Korb, Oberamts= Geriches Necharsulmn, wegen verübter mehrerer Diebstähle, wovon einer als zweiter, die übrigen aver als dritter Diebstahl zu betrachten ssad, und worunter scch mehrere große und qualisicitte. oder sonst a us gezeichnete besinden, neben dem Ersaß des Schadens und Bezohlung seiner Arreste###wie eines Tbeils der Untersuchungs-Kosten zu dreisäbhriger BVestungsstrafe und nachheriger Einsperrnag in einem Zwangs- Urbeitshause bis zu erprobter Besserung sedoch wenigstens auf ein unud ein halbes Jahr;