155 Am 5. April ist: 3. Jakob Ruoff, von Winzeln, Oberamts Oberndorf, wegen aqualifleirten Hausfrie, dens,= Bruchs, verbunden mit Köôperverletzung), sodann wegen groker Mißhand= lung des Bürgers Joseph Schmid in Winzeln, so wie wegen au elchneten Diebstahls und Gewehrverheimlichung, unter Einrechnung eines Theus s#e#es Arrestes zur Strase, mit neunmovatlicher Bestungs= Arbeit besiraft und in seine Verhaftkosten, auch in angemessene Theile der Untersuchungs-Kosten ver- urtheilt worden. " , Amtsöhmlichethssgewurdu « 4. gegen den ledigen Johann Martin Roth, von Hausen an der Lauchert, Ober- amts Reutlingen, wegen wiederholten Concudinats und Vagirens, neben Verur- theilung in seine Arreste und 3/8 der Untersuchungs-Kosten eine vier und ein dalb monnarliche Bestungs= Arbeitstrafe erkannr. An eben diesem· Tae wurde: 5: Andreas Schaber, von Tübingen, wegen Widerseßlichkeit gegen die Obrigkeit durch thäátliche Mißhandlung des zu Volliiehung eines magtstrattschen Beschlusses abge- ordneten Polizei-Soldaten, sodann wegen ausgestofrner Schimpfwote gegen seine Obrigkeit, ferner wegen Beherbergung liederlicher Dirnen, und eydlich wegen muthwilligen Verderbens des Gefängnisses, neben der bereits vom Ma- gistrat verfügten Entfernung von der Stelle eines Hochwächters, zu einer vier= mongatlichen Zuachthausstrafe, und nicht nur in sämtliche Untersuchungs- sondern auch in die durch seine thätliche Mißhandlung verurfachten Kur, Kosten, so wie zum Ersaz des durch Verderben des Gefängnisses angerichteten Schadens verurtheilt. Am 15. Apeil ist: 6. gegen Jakobine Faist, von Neichenbach, Oberamts Neuenbürg, wegen ehebrecheri- schen Concubinaks, dann wegen zweiten und dritten Scortations-Vergehens, eine viermonatliche Juchthausstrafe, neben der Verbindlichkeit zu dem Ersah ihrer Trrest,= Azungs, und der hälftigen Untersuchungs, Kosten; und 7. gegen den zu Rortweil in Verhaft und Untersuchung gekommenen Johann Lech- leitner, von Nußbach im Großherzoglich Badenschen Bezirksamt Appemweiher, wegen verschuldeter Tödtung des achtjährigen Sohns des Kaufmanns Gesner von Nottweil, unter Sinrechnung zweier Monate des erstandenen Arrests eine sechzehnmonatliche Bestungs-Urbeitsstrafe und nachherige Audweisung aus dem Königreich, auch die Werbindlichkeit zum Erfatz sämtlicher Arrest und Un, tersuchungs= Kosten erkannt worden. Am 19. April wurde: 8. gegen den bereits zu Folge Erkenntnisses vom 13. Januar 18:0. (Staats, und Regierungs-Blatt Nro. 13.) im Zuchthause zu Gotteszell befindlicken alt Con- tad Traub, Snicker zu Herrenberg, auf eine bei dem Oberamt daselost statc,