6. der bei dem vormaligen Criminalamt Altdorf in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Joseph Radler, von Immenstadt, wegen verübter Diebstädle, Verleitung und Beihülfe zu Ausstellung eines falschen Jeugnisses, betrügerischen Ge- brauchs eines fremden Passes, Vagirens und Incests mit zwei ledigen Schwestern, neben dem Ersaß smelicher Acrest, Azungs= und Untersuchungs= Kosten und des durch seine Diebstähle verursachten Schadens, unter Einrechnung eines Theils seines erstandenen Arrests noch zu sechsmonatlicher Bestungs= Arbeit und nachheriger Auslieferung an das Großherzoglich Badensche Bezirksamt Meers- burg zur Bestrafung seiner dort verübten Werbrechen, verurtheilt worden. Am 22. April wurde: 7. der bei dem Oberame Alpek in Verhaft und Untersuchung gekommene Carl Fried= rich Seiz, von Kleinbettwar, Oberames Marbach, wegen mehrerer Diebstahle, neben dem Ersaß aller Kosten unter Einrechnung eines Theils der erstandenen Aerrestzeit mit fünfmonatlicher Zuchthausstrafe belegt. Am 16. April ist: 6. gegen-den in dem Jwangs-Acbeitshause zu Ulm befindlichen Johann Ragel, von Regglisweiler, Oberamts Wiblingen, wegen wiederholten Vagirens und gänz- licher Vernachláfligung aller Pflichten als Familien-Bater, unter Perfällung in die Untersuchungs-Kesten, bis zu erprobter Besserung, jedoch von der Zeit sei- ner Einlieferung an, wenigstens einjächrige Verwahrung in dem Zwangs= Arbeitshause verfügt; 9. dem ebendaselbst befindlichen-Franz Aich, von Jöllishausen, Oberamts Biberach, wegen ssotischen Lebens, unanständigen Betragens gegen das ihm vorgesehte Ober- emt, Trinkschulden, geschäáftlosen Ledens, und Bertelns, eine vier mongtliche Verwahrung in einem Zwangs, Arbestshause, vom Tage der Einlieferuns an gerech- net, zuerkannt worden. - 2. Civil-Senat. Am 13. April wurde: 1. in der Rechtssache 1. Instanz zwischen dem gewesenen herrtschaftlichen Sutsbe- staͤnder, Georg Rotnmel, zu Justingen, Klaͤger, Wiederbeklagten, und der Kodnigl. Seetion der Kron--Domainen, nun Koͤnigl. Finanz-Kammer des Donau- Kreises, Bekl., Wiederklágerin, Entschädigung aus Pachtverträgen in der Kla- e) und Bezahlung des Pachrschillings in der Wiederklage betreffend, in der lage theils Beklagte von derselben entbunden, cheils Kláger zur besondern Ver- handlung verwiesen) in der Wiederklage aber Wiederbeklagter von der Klage auf weitere Pachtschillings, Entrichtung freigesprochen, unter Vergleichung der Drozeß-Kosten.