Nro. 32. 1819. * Königlich-Württembergisches Stgats-und Regierungs-Blatt. Freitag, 11. Juni. Unmittelbare Königliche Oeecre te. A.) Königliche Verordnungen. Wilhelm, von Sottes Gnaden König von Wörttem berg. Nachdem Wir durch Unsere Sdikte vom 31. Dezember v. J. die neue Einrichtung der untern Stellen in den Departemenks der Justiz und des Innern feftgesetzt, und- sowohl in Hinsscht auf einzelne Bestimmungen dieser Edikte, als ouch in anderen Beziehungen, besonders für den Iweck einer einfacheren und minder kostspieligen Verwaltung die gleichmäßige neue Orgenisation der Kameralämter und die demit in Verbindung stehende Auflösung der besonderen Forstkassen, Aemter für norhwen- dig und angemessen erkannt haben: so verordnen Wir auf den Vortrag des Finan Ministeriums nach Anhdrung Unseres Geheimen Raths, wie folge: 8. 1. Verminderung der bisherigen Zahl der Kameralämter. Von den bisherigen 37 Kameral-Verwaltungen der Ober= Finanz= Kams#e#r werden in dem Neckar-Kreise die Kameralámter Markgröningen und Steinheim an der Murr in dem Schwarzwald,Kreise dae Kamevalamt Sbingen,