294 la dem Jart,Kreise das Land-Kamerakame Ellwangen, die Kameralämeer Künzelsau, Vellberg und Abelmannsfelden, und · in dem Donaukreise das Land-Kametalamt Goͤppingen und das Kameralamt Leutkirch, Frteln# Jutheilung ihrer Bezirke an die benachbarten Beamtungen auf die in der ellage, Buchstabe A., enchaltene Weise aufgelöße. 5. 32. Einthellung der künftig bestehender Kameralämter. Dagegen wird das Kameralamt Herrenalb in zwei Beamtungen getheilt, wovon die eine ihren Sis in Herrenalb behält, und der andern die Stadt Neuenbürg jum Amtssige angewiesen wicd. Die hienach für die Jukunft bestehenden 79 Kameralämter erhalten in Gemäß- heit der Beilage, Buchstate B., eine der Verwaltung selbst und den Verhältnissen der Uaterthanen angemessenere Eintheilung der Bezirke welche, soweit es andere Rächicheen zuließen, mic der Oberamts-Eintheilung in Uebereinstimmung gesetzt worden iKt. 3 Auflösung der Forstkassen-Uemter und Jutheislung ihrer Geschäfte an die Kameralimter. Da in Folge der neuen Forst-Organisation die Verrechnung der Geld, Gefälle von der Verwaltung getrennt) diese samt der Macerial= Verrechnung den Jörstern übertragen, und für jene besendere Forstkassiere nur vorldufig beibehalten worden stad; so werden nun die bisber noch bestandenen :2y) Forstkassen= Aemter ganz aufge- hoben, und die Forst= und Jagdgefälle in ihrer Absonderung nach Revieren vermoge der in der Beilage, Buchstabe C., enthaltenen Eintheilung den Kameraldmeern zum Eintog. und zur Berrechnung Ugerwiesen. Dieselben haben auch die Ausstände der Fo stkassen von denjenigen Revieren zu übernehmen, in welchen ihnen künftig der Gesälltezug zukommt. 9. 4. Jutheilung des Einzugs der Hoheits= und Gerichtsbarkeits-Gefälle in den hofkammerlichen Orten. Der Einzug der Hoheits= und Gerichtsbarkeits= Gefälle in den hofkammerlichen Orten, welche in Folge Unserer früberen Entschließung mic dem Anfange des näch- sten Etors, Jahrs der Ober- Finanzkammer überlassen werden, wird den nächstgele-