a24 Am 6. Mai ist: . der Elisabetha Dorothea Hemminger, von SEßlingen, wegen dricten Diebstahls neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten eine sechsmonatliche Zuchthaus- strafe und nachherige Einsperrung in einem Jwangs,Arbeitshause bis zu#erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von drei Monaten zuerkannt worden. Am 11. Mai wurde: 5. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Westungs= Sträfling Michnl Kochendbrfer, von Ilzhbofen, Oberamts Hall., wegen Entweichung vom Strafplatz neben Juscheidung der Untersuchungs= Kosten zu einer körperlichen Züchtigung mit 40 Stockstreichen, welche ihm zwei Tage hinter einander beige- bracht werden sollen) und daneben noch zu dreisähriger Pestungsstrafe, welche nach Erstehung der ihm unterm 36. März vorigen Jahrs wegen wiederholter Desertion zuerkannten zehnjährigen Bestungs-Arbeit zu laufen anfänge, verurtheilt. Seine Königl. Majestáät haden jedoch auf den SHöchstdenselben über diese Sache erstatteten Vortrag zu benehwigen. geruht, daß die dem Kochendbörfer zuerkannten 40 Stockstreiche gnädigst erlassen seyn, dagegen aber es bei dem gesehlichen Straßzusatze einer dreisährigen Bestunge, Debei- verbleiben, und eine Milderung dieser Sterafe von dem Wohlverhalten des Sträflings abhängig seyn solle“ " 4.dersuStuttgartinuatersuchunggekommeneGottfriedströbke«vonNe·ckars rems, Oberamts Waiblingen, wegen dritten Diebstahls neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten zu sechsmonatlicher JZuchehe#sstrafe als Hofschäffer und nachheriger Einschließung in einem Zwangs= Arbeithause auf drei MWo- nate; K. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Catharina Arnold, von Wald- bach) Oberamtes Weinsberg, wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls neben noe Kosten, und Schadens-Ersatz zu viermonarlicher guchthausstrafe verurtheilt. Am 13. Mai warde: 6. gegen Cbristoph Kraus, von Benningen, Dberamts Ludwigsburg, wegen mit- telst eines gefährlichen Instruments verübter Verwundung neben Bezahlung der Untersuchungs= und Heilungs-Kosten eine einjährige Vestungs-Strafe er- kannt; 7. Michael Gäbele, von Neulautern, Oberamts Weinsderg, wegen dricten Dieb- stahls, Betrugs und Vagirens neben Bezahlung der Untersuchungs= Kosten zu siebenmonatlicher Bestungs, Strafe und nachheriger Einschließung in einem Zwangs, UArbeitshause bis zu erprobter Besserung) wenigstens aber auf drei Monate verurtheile.