□#s Departements der Finanzen: des Finanz-Ministeriums. König# Ober-Rechnungs-Kamer- Wegen Berichtigung der Special-Etats nach der jetzigen Eintheilung ber Kameralämter- Da es nöthig ist, daß die Special= Etsts der Kameral-Berwaltungen für das Jahr 181/(10 nach der durch das Sdict vom 4. d. M. bestimmten Beurks- Eintheitng ausgefertiget werden z so haben dielenigen Kameralämier, denen Gesäll= Orre zuge theilt sind, von denen welche sie ihnen abtreten unverzüglich die erforderlichem Angaben zu verlangen, um eine der Etat- Instruction vom :7. April d. IO angemes- lene Uebersicht derjenigen Einnahmen und Ausgaden zu verfassen, die im Rechnungs- Jahre 131/00 in den zum Kameralamte neu hinzukommenden Drien unter joher Rubrik vorkommen werden. Diese Darstellung, woben die Rubriken und die Ein- theilung des von jedem Kameralamte für seinen bisherigen Bezirk bereito eingesand- ten Etat durchaus beizubehalcen sad, wird dei der Over-Rechnungs-Kammenr bis zum 1. August d. J. unfehlbar erwartet, um hiernach die Spes#al, Erarês zu bersch- tigen; weshalb sowohl die fortbestehenden Kameralämter, weiche Gefam- Orte av- treten, als auch die noch anwesenden Beamten oder Amtsverweseb dersenigen Ka- meral= Bezirke, welche durch das neueste Edict gauzlich aufgeldser werden, zur bal- digen Mittheilung der für den bemorkten Zweck et#drsicher. Angaben und Berech- nungen angewiesen werden. Es ist übrigens diese Darstellung des Juwachses nach den einzelnen Kameral= #mcern abzusondern) an welche die Gefäll-Orte übergehen, damt bet der Obrr= Rechnungs-Kammer in den Erats der abtretenden Aemrer der dadurch begrünbete- Abzug gemacht werden könne. Dabei wird jedoch der in der Stat, Jnnruchon 63 vorgeschriebene besondere Stat über die Weingefälle nicht verlangt, sondern vie wahr- scheinlichen Wein= Einnahmen und Ausgaben sind unter den geeig###### Etan-Ru- briken neben dem Geld und Getreide anzuzeigen, und ebem so die auf die Wein- Verwaltung gehenden Kosten in der Ausgabe gebörigen Orts zu temerkem Ueber den Juwachs an Forst= und Saed Gefällen wird ebenfalls keine beson= dere Darstellung gefordert, da man aus den von den bisherigen Norsikassenämu#n über die einzelnen Reviere eingekommenen Stats die Special-Erars drs Kamerak- Verwaltungen? denen diese Reviers zugetheite wordem, ergänzen wud- Scuttgart den 19. Juni 1319. Nahsn 5) Körnigliche Orgamsations-Veltziehungs-Commssiom- Da Se: Königl. Majest 4t durch höchste Ent#schliefung vom r# F. W. in anaͤdigster Beruͤcksichtigung des von der Amts- Verfammlung. reo asgelssten Oberamts, Alpef vorgetragenen Wunsches die ungerrennte Wereimgung, des bieheri-