347 1 hoch sich bisher in seder Gemeinde die uf die Umkage, den Einzug und die Liefe- rung der Steuern verwendetew Kosten) namlich der Verdienst der Stadt= und Amteschteibereien für die jährliche Fertigung der Steuer, Ubrechnungsbücher und Sr.euerzettel) für die Umlagen der Steuern,) und für die jährliche Steuer- Abrech- nung, so wie die Einzugs-Gebühren und Lieferungs-Daglöhne der bisher mis dem Steuer, Einzug bemührten Personen belaufen haben. I.. Von der Steuer-Umlage. 4. 6. Bei der Stener-Umlage nach sogenannten Simplen wird se auf einen Oulden des bisherigen Steüer-VBermoͤgens ein zehntels Kreuzer angesetzt, und auf diese Urt berechnet, was jeder Beitragspflichtige vermöge seines Ste#ler, Ver- mögens auf ein Simplum zu bezahlen har. Eein Steuer, Kopital von do0 kr. und darüber wird für einen Guldem angenom“ men) ein Steuer, Kapital unter 30 kr. aber viche beröcksichtigt. " . 6. In jedem Jahre wird nach Beendigung des Steuer/Satzes und nach Betech- nung des Steuer, Vermogens jedes einzelnen Beitragspflichtigen in jeder Ge- meinde ein alphabetisches Verzeichniß aller Steuerpflichtigen verfertigt, und bei sedem lein Steuer-Kapital, und das nach' demselben berechnete Simplum in deüötlichen Zahlen angesetzr, am Ende des Verzeichnisses die Summe des Steuer-Kapirals und. die Summe des Simplums bller Steuerpflichtigen berechhet, und auf diese Art der Beweis hergestellt) daß die Summe des Simplums in Vergleichung mit der Sum- me des Steuer,Kapiraks richtig sey. In denjenigen Gemeinden? in welchen das Steuer-Kataster wegen der vormals steuerfrei gewesenen, und zur Jeit noch von der Theilnahbme an den Amts- und Communschäden befreieten Gegenstände in ale, und neusteuerbares adgecheilt ist, wird auch das Verzeichniß ver Simplen auf gleiche Weise abgetheilt, mithin das Sim- plum für die Staatssteuer rc. #c. besonders, und das für die Amts= und Commun= schadens, Umlage wieder besonders berechnet. 1 7. Dieses Verzeichniß ist in seder Gemeinde von bonsenign (Gbrlich zu verfereigen, welche den Steuer = Saß jähruch vorgenommen hoben. iese Kud für die Richtig- keit desselnen verantwotstlich vad haben sich auch hierüber am Lade des Verzeich“, mnisses vollständig auszuweisen . ·. Daoanfsenekstesssnll1819erst-nettIllxvetfettigeudethseichnißbitterm-» CmaolaqeslltttünfkisemundIfesSmsnIednSteuerssunplumieinerGes