465 As demselben Tage ist: 6. Friedrich Weinmann, von Ernsbach, Oberamts Oehringen, wegen verübten zweiten großen Diebstahls, neben Bezahlung der Untersuchungs Kosten, zu viermonatlicher Juchthausstcafe in Markgröningen verurtheilt worden. Z% IAm 3. Juli ist: Néger Michael Blumenstock, vom Sateelhof, Oberamts Eraiksheim, wegen ehebrecherischen Coneubinats und damit verbundenen kopischen Incests, so wie wegen Vagirens, eine viermonatliche Bestungs= Arbeitsstrafe ausgesprochen, auch ihm die Hälfee der Untersuchungs, Kosten Gmugeschieden worden. * " 6 6 Am,. 4. Juli wurde: " 10. Daniel Friedrich Pflüger, von Rudersberg) Oberamts Welzheim) wegen ge- fäbhrlicher und unter erschwerenden Umständen verübter Körperverlehung) neben Bezahlung der Cur, Azungs- Urrest= und Untersuchungs-Kesten, zu vierjäh- riger Luchthousstrafe in. Gotteszell verurtheisße) hinsichelich einer hiebei gehab ten Absicht zu tödten aber von der Instanz entbunden. " 5„ Am 27. Juli sind: (#1. Rossna Bathera Megerlet von Oehringen) wegen verübter zweier kleiner aus- gepeichneter Diebstähi#e, welche um rechtlichen Sinne den zweiten Diekbstahl aus- machen, neben dem Kosten = und Schadens, Ersase) zu viermogatlicher Luchthausstrafe in Markgröningen; 13. Anna Moria Gspan zu Uzmemmingen) Neresheimer Oberamts, wegen theils wirklich, verübter, theils versuchter Prelleveien) so wie wegen andrer Ver- seblungen) wodurch sie zum Kartenschlegen und dazu mitwirkte, daß eine Con- sortin Getränke zu sich nahm? welche nach ihrer, der Gspan, Meinung, die Abtreibung der Leibesfrucht bezwecken sollten, neben Bezahlung von 542# der Unter- sochungs= Kosten, zu viermonatlicher Zuchthausstrafe in Markgröningen; 1. Christian Schok, von- Bählerzell, Oberamts Ellwongen, wegen verübten kleinen, aber ausgezeichneten und im rechtlichen Sinne sechsten Diebstahls dessen er für überwiesen angenommen worden, neben dem Schadens, und Kosten= Er- satze zu vier und ein halbsáhriger Juchthausstrafe in Gotteszell und zu nachberiger zweijähriger Siosperrung in einem Zwangs," Arbeitehaule ver- urtheilt worden.