494 6„ * II.) Berfuͤgungen der Departements. ⁊ *iee 4 Des Departements des Innern:; . **s . " 1„) des Mint- erium: des Iyhän. 2 2 r- – 1½) d v s I##äi §52“ Künigl. Verordnung, die Dispensation von rem Verbot der Verwandtschaft unter den Mitzliedern der Gemeinde-Räthe betreffend. Se. Königl. Masestät haben in Betracht, daß eine Befreiung von dem gesehlichen Verwandtschafts?. Verbor unter den Muitcglirdern eines Gemeinde= Raths nicht selten entweder wegen der woruslichen Brauchbarken# des Gewählten und we- gen des Mangels an andern tüchrigen Möännern, vornehmlich in kleinern Gemein- den, nicht ju vermeiden ist, oder fegen Des besondern Verkrauens der Mehrheit. einer Gemeinde zu der Rechttichkeit des gewählten Bürgers, ohne Besorgniß eines Nachrheils, erthemt werden kann, — dürch höchstes Restrips vom ##5. d. M.) in Be- treff der Dispensation von dem Verbot der Verwandtschaft unter den Witgliedern eines Gemeinde = Raths, sotgendes werordnet: Einem zum Mitgliede des „Gemeinde," Fath#f, gewählten Bürger, welchem bas zeẽ sliche Verwandtschafts, Verbot entgegen stehr, ltänn die Bie um Defteluns von diesem Verbot gewährt werden, wenn et. . nQich# durch bloße,velative fondern ½½ ** Stimmen - Mehcheit · der # meinde gewählt, und b. scine · verzuͤgtiche Btauchdarteit anverbagi ichgewiesen worden) auch· c. zu der Besorqniß einen entstehenden schgolsch, Familien, Verbindung eder7 in SGinüicht unf die? Zahl ider Mitglieder deb Gemeinde „NRaths mosh in Bezie= #h#g-us ein blreits unter ähnen bestehendes verwafofschafriiches Bibh ein Grund vorhenden ist. · DIeDaüek der erthẽilten Befreiung beschränkt sich taft * Zeitz fi für- weicht das befreite Mitglied in den Gemtiride / Rasd Kwähle Worden 444 . . Bei der neuen (Wotr eines schon früher in den nor Path gewesenen#and aus demselben ventwede freiwillig oder nach gese#licher. Porschrifc, ausgetretenen Mitglieds ist doher, wenn; ein früher, bestandenes Verwand= shasta, Hinderniß- noch forrwährk, oder in der Zwischenzeit erst ein solches entstanden ist, ebenfolls Dilpen- sacion erforderlich) deren Ertheilung von den angegebenen Bedingungen abhängis 6ist. Die zweite##und sede weitere Disßensation, sines und desselben Mitglieds ist % doch von der sonstigen geseyzlichen Taxe befreit. * #