185 3. a. Ioseph Bindorfer, von Daugendorf, weͤgen sich zu Schulben gebrachten wieder- bolten Coneubinats und polizeiwidrigen Herumziehens, neben Verjsjaͤllung in die Haͤlfte der Untersuchungs-Kosten mit einer zwelmenatlichen Vestungs-Arbeits, strafe und nachberiger zwelmonatlicher Einschließung ine in. Zwangs-Arbeitshaus; b,. Ellsabetha Hartmann, von Gamerschwang, wegen wiederholten Vagirens und Con- cubinats neben Zuscheldung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten mit einer sechswochi- gen Zuchthausstrafe und nachherlger zweimonatllcher Elnschliehung in ein Zwango-Arbeitsbaus bestraft; 6. gegen die bei dem. Oberamtsgericht Ulm in Verhaft und Umersuchung gerathene Katba- rina Knauer, von Kaufbeuren, wegen ersten, der Summe eines großen nabe kommen- den, jedoch ersetzten Hausdiebstahls, Betrugs und begangener Unzucht, neben Verur- theilung zum Kosten= und Schadens-Ersatz eine drei und einbalbmonatliche Zuchassstrafe iu Markgröningen und nachberlge Auswelsaung gus dem Kinigreich erkannt. · , Am 13. Sept. ist: . 7. gegen die wegen wiederbolten Vagirens in Untersuchung gekommene Theresia Zirn, vo Rupertshofen, Oberamts Ehingen, neben Berfaͤllung in sämtliche Untersuchungs- Kosten eine sechmonatliche Zwangs-Arbeitshausstrafe ausgesprochen; 6. Jeh. Georg Buz, von Burgberg, Oberamts Heidenheim, wegen in Genossenschaft durch vorgebliche Schagtzgräberei verübten großen Betrugs, der im rechtlichtn Sinne in Be- Uiebung auf ihn als zweiter erscheint, und wegen Attentats eines Betrugs, neben soli- darischer Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz, unter Elnrechnung eines Thbeils des er- Ktandenen Arrests zu elner viermenatlichen Zuchthausstrafe in Gotteszell verur- tbeilt, auch rücksichtlich der Kesten das Augemessene gegen diesen Inquissten verfägt; . gegen Jeh. Gottfried Wagner, von Ulm, wegen zweiler kleiner einfacher restitulrter Diebstähte, welche im rechtlichen Sien den vlerten ausmachen, neben dem Ersatz sei- ner Arrest-Azungs= und Untersuchungs-Kosten eine zwei und einbh#albAhrige Zuchtbausstrafe zu Gotteszell und nachherige Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu erprebter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von ander thalb Jahren, erkannt worden. Am 20. Sept. wurde: o. der in dem Zwangs-Arbeitsbaus zu Ulm bebindliche Coerectionkr Gottlieb Christian Sparn, von Keblsterten, Oberamts Münsingen, wegen Unbotmäßigkeit, Widersetz- lichkeit und wlederholter grober und fortgesetzter Verbal-Injurien, unter Verfällung in die Untersuchungs-Kosten zu fünfmonatllcher Juchthausstrafe in Gotteszell, guch zu einer Züchtigung mit #5 Steckstreichen vor sciner Abführung in Gegenwart der männlichen Correctionärs peruxtheilt; „