Stande gekommen ist, bemerkt, daß in der vorgeschriebenen Anzeige der mit einem adelichen Gute verbundenen Rechte und Vorzäge, bei der Rubrik: „herr schaft- liche Rechte“, es genüge, wenn die Klasse, die für dieselben angesprochen wird, und der Rechtstitel, worauf solche Ansprü- che sich gründen, nebst den besondern Ver- haͤltnissen, die eiwa dabei Statt sinden, mit der gehdrigen Bestimmthelt angefuͤhrt wer- den. Uebrigens wird den Kreis-Reglerungen und der hlesigen Stadt-Direktion aufge- . Weiterer Nachtrag zu dem provisorischen Verzeichniß rirterschaftlicher Familijen. Der Ober-Finanzrath von Spiteler ist als Bestser des im Schwarzwald-Kreise zelegenen, dem Reichsstifte Marchthal vor- mals zugehdrig gewesenen Gurs Ammern in das provisorische Verzeichniß der zum ritter- 4 tragen, nach Ablauf des Termins bel un- verwellter Vorlegung des Resultats, dleje- nigen nahmhaft zu machen, welche diese wiederholle Aufforderung gegen besseres Er- warten unbeachtet lassen, damit wegen Voll- #iehung des angedrohten Nachtheils sofort die geeignete Einleitung getroffen werden kann. Stuttgart, den 3. Jan. 1820. d. Otto. schaftlichen Adel des Königreichs gehbrigen Familien (Staats= und Regkerungo-Blatt Nro. 35.) nachträglich gufgenommen worden. Stuttgart den 4. Januar 1670. . Otte. 2. Universitaͤt Tuͤbingen. Bekannemachung der Saperattendenz des neuen " Baues in Tübingen. lien errichtet sind, veranloßt das Inspects= , HatspdesMartiniaijischm»Stipen- Die selt mehreren Jahren zunehmende diums (sogenannter neuer Bau) in Tuͤbin- Konkurrenz der Studirenden zu den Stiftun= gen, sowohl um manche Familien nicht mit gen, welche theils fuͤr Arme, theils fuͤr Fami- vergeblichen Anfragen und Empfehlungen iu.