giments, und zum Bataillons-Commandeur im vierten Infanterie-Regiment den bis- her dem dritten Infanterie-Regiment zu- getheilten Mo Grafen v. d. elppe, ernannt; wogegen der dem vierten Infan- terie-Regiment bisher zugetheilte Obrist- Lleutenant v. Löffler dem dritten Infan- terie-Regiment zugetheist worden. 1 Vermzge höchsten Decrets vom 6. d. M. bleibt jedoch der Oberst-Lleutenant v. Köff- ler auf sein Ansuchen dem vlerten Infan- terie-Regiment aggregirt. Unterm 2?. d. M. ist der penstonirte Oberst v. Mundorff dem ersten Relter= Regiment aggregirt worden. Unterm z::. d. M. wurde dem von Wangen gebürtigen Gebhardt Kibele, bisberigen Vikar in Reichenhofen, auf die katholische Pfarrei Siggen, Landkapitels Wangen, die Kbnigl. Bestétigung ertheilt. U. Verfügungen ver Departemente. A.) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Ministerium. Der Rechth -Candidat Joseph Friedrich Erath, von Nottenburg, welcher bei der ersten Dienst- Prüfung das Zeugniß III. Classe: „gut bestanden"“, erhalten hat, ist auf sein Ansuchen als Referendaͤr II. Classe bei dem Konigl. Gerichtshofe zu Eßlinsen aufgenommen worden. Stuttgart den 14. Jan. 1870. Maucler. B.) Der Departements der Justiz und des Innern: der Ministerien der Justiz und des Innern. Entwurf einer vorübergehenden Anordnung der Ministerien der Justiz und des Innern, wegen einer wechselseitigen Aushülfe unter den Justiz- und Administrativ. é Beamten , in Krankheits = und Ubwesenheits= Fällen derselben. Da man verordnet heben will, daß dle Oberamts-Richter und Oberamtmänner in Krankheits= und Abwesenheits-Fällen des elnen oder des andern sich so lange, als ihre beiderseitigen Altuariate nicht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ge- nuͤgend besetzt seyn werden, durch wechseß seitige Aushuͤlfe im Amte unterstuͤtzen sol- len; so wird solches den gedachten Beam- ten zur allgemeinen Nachachtung hiemit bekannt gemacht. Maucler. v. Ötte.