Nro. 5. Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats- und Regierungs Blatt. Donnerstag, den 3. gebruar 1820. - # I. Unmittelbare Königliche Decrete. Keine. II. Verfügungen der Departements. Des Justiz-Departements. Die in dem Monat December 2810 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochene Erkenntulsse « betreffend. In dem verflossenen Monat December sind von saͤmflichen Gerichtehoͤfen des Kb- nigrelchs nachstehende Erkenmnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt wird, daß nur solche Unheile der Criminal-Gerichts= Stellen in das Staats= und Negierungs= Blatt aufgenommen werden, wedurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits -Strafe erkannt wird. A) Obertribunal. 7. Criminal = Senat. Den 6. Dec. wurde: Beacknang, das gegen ihn wegen großer In der Rekurssache des Seribenten Adolph Geld-Unterschlagung von dem Criminal= Gmelin, von Rietenau, Oberamts Senate des Kdnigl. Gerichtshofes zu