widerrechtlichen Verfahrens, auch elner Geschenkannahme fuͤr eine ordnungs- widrige Handlung in einer Theilungs- Verweisungssache.; wegen Unterschlagung von Theilungs-Gebühren; wegen Wer- untreuung an der ihm anvertrauten Stempel-Paplerkasse; wegen Concusslon bei Behandlung der Wlilbelm Müller- schen Pflegrechnung des Dietrich Nonen- mann, von Mühlacker; wegen eines mit Fälschung verbundenen Betrugs bel der Dorothea Mahler'schen Pfleg- rechnung des Friedrich Hasenauer; we- gen Betrugs bei Sttllung der Johann Gottlieb Schsflischen Pflegrechnung des Conrad Bossert, von Dürrmenz; wegen eines mit Fäschung verbundenen Be- trugs bei den Jehann und Georg Mi- chael Kühnlen'schen Pslegrechnungen des Georg Ruf, von Dürrmenz; wegen fortgesetzter verschwenderischer Lebensart; wegen Fälschung durch Verlugnung sei- ner Herkunft, und wegen eines durch Fälschung bewirkten Betrugs, um seinen Bruder zu Zahlung einiger selner Schul- den zu bewegen, neben dem Ersatze des verursachten Schadens und Bezahlung sämtlicher Arrest= Ajungs und Unter- suchungskosten, und neben Unfäbig- keits-Erklärung zu Bekleidung ei- nes oͤffentlichen Amts mit sechs mo- 27 natlicher Festungsstrafe innerbalt der Festung mit angemessener Beschaͤftigung belegt, und sich eine weitere Strafe ge- gen ihn vorbehalten, falls sich bei fort- gesetzter Untersuchung noch eine groͤßere Verschuldung gegen ihn ergeben sollte. An demselben Tage wurde: 13. Andreas Munz, von Murrhard, Ober= amts Backnang, wegen Vagirens und Concublnats, welch letzteren Vergehens er für überwiesen angenommen worden, Hedenn wegen klelnen, einfachen, jedoch wlederholten Dlebstahls, dessen er glelch- falls für überwlesen angenommen wurde, endlich wegen gebrochenen Angelbbnisses, sich bls zu Entscheldung seiner Untersu- chungesache nicht von Hause zu entfer- nen, neben Ersatz seiner Arrest= und der Hälfte der auf die Untersuchung we- gen Concubinats und Pagirens, so wie der sämtlichen auf die Untersuchung der letztgenannten Vergeben gegangenen Ko- sten, zu siebenwenatlicher Festungs- Arbeit und nachheriger Einschließung in einem Zwangs= Arbellshause bis zu er- probter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von drel Monaten verur- bhiilt. An demselben Tage wurde: 14. der zu Eßlingen in Verhaft gekom- menen Anna Maria Widmann, von