Gandlosen, Oberaints Goͤppingen, wegen mehrerer zwar kleiner, einfacher und größtentheils ersetzter, aber wiederholter Diebstäble, dann wegen Vaglrens, An- nahme eines falschen Ramens und er- wiesener bügen vor Gericht, in Betracht der vieken wegen Diebstehls-Wergehen fruchtios erstandenen Strafen, neben dem Kesten = und Schadens= Erfsas eine vier jähridße Zuchthaucstrafe und nachherige Einschliehung in elnem Zwangs- Arbeitshause bls zu erprobter Besserung, wenigstens aber anf die Dauer vomzwei Jahren zuerkannt. Am 13. Dec. wurde: 1b. Jakob Huber, Maurer von Niederhefen, Hberamts Brackenheim, wegen verschle- dener gegen den dormaligen Oberamt= mann v. Werner zu Brackenhelm, und den Bürgermelster Dannenhauer, auch das Dorfgericht zu NMiederhefen vorge- brachten falschen Anklagen, wegen der von ihm während des Laufes der Unter- suchung zu Schuld gebrachten lägenhaf- ten und injuridsen Aeußerungen gegen den Oberamtmann v. Werner, und we- Am’ s2. Dec.“ wur den verurtheilt: 16. Johann Georg Sick, Schneider von Berg bei Stüuttgart, wegen ehebrecherl- sthen Concubinats, neben Bezahlung der Hälfte der Untersuchungskosten, zu fünfmo natlicher seiner kbrperlichen Beschaffenheit angemesfener Festungs- strafe; 17. Christebh Schwelzer, von Nohr- acker, Oberamts Cannstadt, wegen un- befugter Einmischung in fremde Streit- Höndel, Berwundung mehrerer Perso= nen, thärlicher Widerfeglichkeir gegen den Schultheißen daselbst, und die von diesem zu feiner Arretirung beauftrag- ten Personen, auch Ausstoßung grober Verbal-Injurien gegen den Schult beißen und wegen Versuchs kbrperlicher Mißhandlung desselben, zu viermonat- licher Festungsstrafe, so wie zu Be- zablung seiner Arrest= und Azungs-, auch der Legal-Inspections= und Hei- lungskosten des verwundeten Heinrich Schönhaar, und von 3 der übrigen Un- tersuchungs-Kesten. Am 33. Dec. wurde: 18. gegen Clara Barbara Beker, von Eberstadt, Oberamts Weinsberg, welche zju Reckarsulm in Untersuchung gekom- men ist, wegen dritter, zum Theil aus- gen afetischen Lebenswandels zu sechs- nonatlicher Festungsstrafe, und in die Bezahlung sämtlicher Untersuchungs- kosien veruribeilt.