betruͤglicher Anrechnung ungebuͤhrlicher Kosten, und wegen Fälschung eines einem waisengerichtlichen Uebergabs-Geschäfte angchängten Kosten-Verzeichnisses, nehen dem Erfatze des betrüglich und unbefugt Angerechneten, so mie neben Bezahlung der Untersuchungskosten, zu vlerwo- chigem Festungs Arrest verurtheilt. und zu einer dffemtlichen Anstellung für unfébig erklärt worden. Am 4. Der. ist: 3. Peter Friedrich Christian Kern zu Hall, welcher bei dem Oberamts= Gerichte Gaildorf in Untersuchung gestanden, we- gen verübten Dilebstahls, betrüglichen und mit Fälschung verbundenen Schulden- machens, auch ersten Unzuchtvergehens, neben dem Ersatze des Schadens und sämtlicher Kesten, über den erstandenen Arrest noch zu fünfmonatlicher Fe- stungs-Arbeltsstrafe verurtheilt worden. Am g. Der. wurde: 3. Joseph Forstner, von Spraktbach, Oberamts Gmänd, der bei dem Ober- amts = Gerichte Welzheim in Untersu- chung stand, wegen zweier kleiner Dieb- stöhle, deren elner ein einfacher, der andere ein qualificirter gewesen, und we- gen Vagabundität, neben dem Kosiens- und Schadens-Ersotze, zu viermonat- licher Festungs-Arbeit verurtheilt. 56. Ap'demselben Tage ist: 4. gegen Angelica Seebich zu Mergel- stetten, die bei dem Oberamtsgerichte Heidenheim in Untersuchung stand, we- gen Verleitung der Tochter eines Mit- bürgers zu Entfremdungen an ihrem Vater, wegen Verführung ihrer eigenen Tochter zu Dlebstählen, wegen Annahme gestohlenen Geldes, und wegen Berwen- dung eines Theils vom letztern in ihren eigenen Rutzen, neben Bezahlung ih- rer Haft= Azungs= und der Hölfte der Untersuchungskosten, auch dem Ersatze des Schadens, eine sechsmonatliche Zuchthausstrafe in budwigslurg ausge- prochen worden. Am z:. Dec. wurde: 5. Johannes Taglieber zu Uzmemmin- gen, der bei dem Oberamts = Ge- richte Neresheim, in Untersuchung [ and, wegen mehrerer zum Theille aus- tezeichneter Diebstähle, worunter fch ein großer befindet, und welche dessen dritten Diebstahl im rechtlichen Sinne ausmachen, neben dem Crsatze des Scho- dens, soweit derselbe noch nicht geleistet worden, und der Bezahlung sämtlicher Arrest= Azunge uUn Untersuchungs- kosten, zu zo2 ein halbjäh- riger Festungs-Acbsit und nachheriger