hat uͤtrigens der Oberamtmann alle, den Militaͤrpflichtigen betreffenden, spaͤtern Ver- fägungen (Seraferkenntnisse, Verlängerung bder Dienstzeit u. s. w.) und sonstige No- Aßzen einzutragen, welche in den bisherigen Nekrutirungslisten in die Rubrik „Bemer= kungen“ eingetragen worden. s. B2. Das Verfahren, welches hei der Aus- scheldung des Contingents und dessen Er- gänzung, sodann bel der Nachausbebung und der Reoiston der Cemingentsliste zu beebachten ist, wird durch das dleser In- struktion angehängte Schema einer Con- üngentsliste und nachstehende Erläuterun- gen dieses Schema's anschaulich werden. 9. 83. Die Contingentsliste wird unmittelbar nach der Aushebung durch den Oberamt= mann entvorfen, und in gedoppelter Aus- fertigung entweder dem Kreis-Rekruti- rungsrath voch während seiner Anwesenheir zugestellt ade ohne Verzug an die Kreis- Regierung engeschickt. Die erste, zweite, dritte, viere und fünfte Colonne wird durch den Oberamtmann bei Emwerfung der Eiste, de sechste, siebte, achte und neunte Colon## wird bel der Revision der iste ausgefüllt. s. 84. In die Contingentsliste sind alle dieje- nigen einzutragen, welche nicht wegen Dienst- untüchtigkeit oder wegen Familien-Ver- bältnisse von der Ausbebung freigesprochen worden, daher sich die Contingentsliste aus der sechsten Colonne der Zlehungsliste bildet, wenn man nämlich die Freige- sprochenen wegläßt. Die wegen Berufs Ausgenommenen werden in die Contingentsliste eingetragen, well sle, wenn sie die Reihe der Aushe- bung treffen wäürde, dem. Oberamtsbezirè als gestellt an seinem Contingentiangerech, net werden. CArt. 23 des Gesezes.) F. 86. — JudemSGemawirdvorausgesetzt, daf« dasObenthinalleiviooMilnaiks pflichtige zaͤhle, und 20 Rektuten zu stel- len habe. « Von jenen 100 Militaͤrpflichtigen osind 54 (die in dem Scheina übessprungenen boosnummern) wegen Untaugüchkel! zum: Militrdienst und wegen Familien-Ver- haͤlmisse von der Aushebung freigesprochen worden; es bleiben demnach 46 übrig, die nach der Ordnung der Mummern (näm- lich der durch das Loos bestimmten Rei- benfolge) zum Cemingent oder dessen Er- gänzung zu bezeichnen find.