Von diesen 46 werden die 20 nleder- sten Nummern Cals die dem Oberamtsbezlrk zugeschledene Rekrutenzahl) zum Contin- gent, und die übrigen -6 Nummern zu def sen Ergaͤuzung bezeichnei. Die Loosnnm- mer 45 ist daber vererst (nämlich am Tage der Ausbebung) als dle Gränze des Contingente anzusehen. Weliter zurück (ge- ten die Nummer 1) kann sie in keinem Fall kommen, weil selbst dann, wenn alle noch der Revision unterworfene niederere 3 Nummern Csorsnummern 6, 9, 15, 23f a8, 50, 36, 41,) in Gefolg der Nachaus- bebung zur Einreihung destmirid bezeichnet wärden, das Contingem nicht mehr als voll- äbblig ist. Eden aber, weil es möglich ist, daß b#e ange führten 6 Loosnummerm in Gefolg der Nachaushebung, sämtlich zur Einrei- hung deftultio bezeichnet werden; so darf die Gränze des Contingents vorerst (näm- lich am Tage der Aushebung) auch niche weiter (über Loosnummer 45) hinaus ge- rückt werdem. 4. 86. Oi#e Gränze ded Eontingems (welche übrigens dem Gefagten zu Folge m#r als einn einstweitige zu berrachten ist) ist in dem Protokoll des Kreifs“Rekrutisungs= Leaths anzumerken, und die innerhalb vieser Gränze befindlichen desiniriv Bezeichneten Rekrutirungsratß I werden durch den Kreis- 4 sogleich mittelst Handgelübdes verpslichtet, und daß dieses geschehen, umer pershulicher Benennung der Verpslichteten in das Pro- bekoll aufgenommen. D# die Gränze des Contingents sich mlttelst der sechsten Colonne der Ziehungs- liste keicht bestimmen läßt, ohne daß man bierzu der Contingentsliste bedarf; so sel- len die Verhandlungen des Kreis-Rekru- trungsraths, und namentlich die Ber- pflichtung der zum Centingent desinitio Be- leichneten durch die Entwerfung der Con- tingensliste nicht aufgehalten werden. #. 9. Die böhern Loosnummern (von 46 ein- schließlich an in dem Schema) find olo. zur Ergänzung bezeschnet zu betrachten. Zwavy wäre unter den im Schema ge- machten Voraussetzungen unr der kleinere Tpeil derfelben erforderlich, um den durch die mbgliche Freisprechung obige: 3 koos- nummern entstehenden Ausfall zu decken. Man setze nämlich den Fak, daß so- wohl jene 8 boosnummern, ols die zur Ergänzung vorläufig und beding bezeichnete boosnummern 57, 58, 67, säntlich freige- sprochen würden; so würde m# doch nicht wester als bis zur Loosnummer 70 ein- schließlich vorzurücken hoben, um das Con- tingent vollzählig zu machen,