dern Binachrichtigung der betreffenden Oberͤmier (Art. 20 Nro. 2 des Gesetes) sendern diese Benachrichtigung geschieht bles durch Mittheilung der revidisten Con- tingentslisten. Wus sodann die definirio Bezelchneten), betrifft, welche den Rekurs ergriffen haben, se unterllegen dieselben gleichfalls der Re. vision, weil sie im Fall der Freisprechung; durch andere ersetzt werden müssen. 9. 94. Aus dem, dem Schema angehaͤngten Abschluß der Contingentsliste ergiebt sich, wie die in die achte und neunte Colonne Eingetragenen in Berechnung zu nehmen sind. Uebrigens werden diese beiden Colonnen nur soweit ausgefuͤllt, als zu jener Be- rechnung noͤthig ist. Fuͤr jeden in die neunte Colonne Ein- tetrogenen muß ein definitiv Bezelchneter lur Ergänzung steben bleiben. Gesetzt alse, die Loosnummer 5)7 unter- liege beim Abschluß der Contingentsliste slbst noch dem nämlichen Anstand, wie die Loosnummer 24, so müßte zur Ergän- lung nech weiter die Loosnmmer 53 ste- ben bleiben, weil möglicherweise die beiden to#enmmern 24 und 5) noch freigespro- hen werden koͤnnten. 65 . 95. Wenn beim Schlusse der Nachausbe- bung noch Antände noxwalten, welche der- Purißkallon der Contingentsliste im Wege stehen; so ist zu unterscheiden, von: wel- cher Art diese Anstände find. Ist elnem bedingungsweise Bezelchneten weiteier Beweis vorbehalten worden, den er ohne sein Verschulben bis zum Schluß ver Nachaushebung nlcht beizubringen ver- mochte; so soll der Kreis-Rekrutirungsrath die Reoision ond den Abschluß der Cön- Ungentsliste gleichwohl vornehmen, damit nicht um eines oder des andern Indivi- duums willen (denn jener Fälle werden. immer nur wenige seyn) die Freisprechung- der übrigen, welche die Reihe der Ausbe- bung nicht getroffen, im Anstand gelassen werden müsse. Fü# dergleichen Fälle findet daber die Bestimmung des Art. :z des Geseges Anwendung, und die Entscheidung der unerledigten Fälle kommt solchenfalls der Kreis-Regierung zu, welche zu Beibrin- gung dessen, wovon die Entscheidung ab- kängt, erforderlichenfalls eine peremtortsche Frist anzuberaumen hat. Steben aber- beim Schlusse der Nachaushebung noch- Emscheldungen über Rekurse oder uͤber sonstige auf den Ober-Rekrutirungsrath. außgesetzte Fälle aus; so ist die endliche 3